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Mein Blick – Reich ist immer der Andere

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Mein Blick – Die leeren Wiegen

Gestern hat das Statistische Bundesamt die Geburtenzahlen für 2025...

Friedrich Merz öffnet die Tür für eine höhere Reichensteuer. Söder zieht mit. Die Linke fordert die Vermögensteuer. Die SPD will Spitzenverdiener stärker belasten. Klingt wie Umverteilung — ist aber Pseudo-Diskussion. Eine Kolumne darüber, warum ‚die Reichen‘ längst die Mittelschicht heißen, und wer die Reform am Ende wirklich treffen würde

Reich ist immer der Andere — iambwkasper.de
Mein Blick · Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft

Reich ist immer der Andere

Friedrich Merz hat im Spiegel-Interview vom 29. April die Tür für eine höhere Reichensteuer geöffnet. Söder zog am Vortag in der ARD nach. Die Linke fordert seit März die Rückkehr der Vermögensteuer. Die SPD will Spitzenverdiener stärker belasten. Es klingt nach Umverteilung. Es ist Pseudo-Diskussion. Denn die Schwelle, ab der man in Deutschland steuerlich „reich“ heißt, beginnt längst bei Menschen, die in Großstädten Kinder großziehen, Miete zahlen und Steuern zahlen — und endet weit unterhalb derer, die wirklich Vermögen haben. Eine Kolumne über die brisanteste Schieflage im deutschen Steuerrecht.

Björn W. Kasper 30. April 2026 13 Min. Lesezeit
Mein Blick – Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft
Mein Blick · Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft

Stellen Sie sich vor: Eine alleinverdienende Ingenieurin in München, Mitte vierzig, zwei Kinder, Bruttojahresverdienst rund 95.000 Euro. Nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben hat sie ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 80.000 Euro. Damit fällt sie ab 69.879 Euro in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Ihre Kaltmiete für eine Vier-Zimmer-Wohnung in Schwabing: 2.400 Euro. Kita für das jüngere Kind: 380 Euro. Lebensmittel, Strom, Heizung, Versicherungen, ÖPNV: 1.900 Euro. Ihr Mann arbeitet aus familiären Gründen Teilzeit. Sie ist nach allen handelsüblichen Definitionen kein reicher Mensch. Aber wenn Friedrich Merz, Markus Söder oder Heidi Reichinnek von „den Reichen“ reden, ist sie ihre Statistik.

Vorab eine Klarstellung, weil das Thema mit moralischer Aufladung kommt: Ich bin nicht Verteidiger von Milliardären, und ich halte die deutsche Vermögenskonzentration in der Tat für ein Problem. Top zehn Prozent der Haushalte besitzen 61,2 Prozent des gesamten Nettovermögens, untere fünfzig Prozent halten 2,3 Prozent. Das ist eine Zahl, die mich politisch nicht gleichgültig lässt. Aber genau deshalb regt mich diese Debatte auf. Weil sie diese Zahl als Argument benutzt, um eine Reform anzukündigen, die diese Zahl gar nicht trifft. Sondern jemand anderen.

Die deutsche Reichensteuer-Debatte 2026 ist ein rhetorisches Bait-and-Switch. Sie verspricht in der Überschrift, „die Reichen“ stärker zu belasten, und meint im Kleingedruckten die obere Mittelschicht. Echte Vermögende — die obersten 0,1 Prozent ab 13,8 Millionen Euro Privatvermögen — werden über Erbschaftsteuer-Privilegien, Betriebsvermögen-Verschonung und ausgesetzte Vermögensteuer systematisch entlastet. Die Lehrer, Ingenieure und Pflegeleiter, die in Großstädten Familien großziehen, werden dafür stärker belastet. Es trifft die Falschen. Und es trifft sie absichtlich, weil sie sich nicht wehren können.

Worüber gerade verhandelt wird

Am 29. April 2026 hat Bundeskanzler Friedrich Merz im Spiegel-Interview erklärt, eine Erhöhung der Reichensteuer sei „denkbar“ — wenn der Steuertarif im oberen Bereich geglättet und der Solidaritätszuschlag abgeschafft werde. „Irgendwann muss das ohnehin geschehen. Wir sollten es tun, bevor das Bundesverfassungsgericht uns dazu zwingt.“ Markus Söder hatte zwei Tage zuvor in der ARD-Sendung Arena gesagt, er sei offen, „bei der Reichensteuer was zu verändern, weil das sind Menschen, die quasi über 300.000 Euro dann haben“. Jens Spahn lehnte Änderungen nicht kategorisch ab. Die SPD drängt darauf, die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch höhere Steuern auf Gutverdiener zu finanzieren — ausdrücklich auch jene, die im Spitzensteuersatz liegen, nicht erst in der Reichensteuer.

Konkret bezieht sich Merz auf einen Vorschlag der Unionsabgeordneten Yannick Bury (CDU) und Florian Dorn (CSU). Sie schlagen vor: Reichensteuersatz von 45 auf 47,5 Prozent erhöhen, Schwelle von 277.826 auf 210.000 Euro absenken. Im Gegenzug: Soli komplett streichen, Spitzensteuersatz erst ab 85.000 statt 69.879 Euro greifen lassen, höherer Grundfreibetrag. Im selben Zeitraum hat die Linksfraktion am 6. März 2026 den Antrag „Vermögensteuer wieder erheben“ eingebracht (BT-Drs. 21/4029) — Steuersatz 1 Prozent ab 1 Million Euro Privatvermögen, 5 Prozent ab 50 Millionen, 12 Prozent ab 1 Milliarde. Eine DIW-Studie von Stefan Bach beziffert das Aufkommen auf 100 bis 147 Milliarden Euro pro Jahr. Parallel dazu liegt der Grünen-Antrag (21/4456) zur Abschaffung der 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer mit erwarteten 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen.

Was der Reichenbegriff im deutschen Steuerrecht heute heißt

Das Wort „reich“ ist im politischen Deutschland zur Chiffre geworden, die nicht mehr beschreibt, was sie sagt. Ein Blick in die Schwellenwerte zeigt das. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift seit dem 1. Januar 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige, 139.758 Euro für Ehepaare. Das sind nach Schätzungen rund vier Millionen Steuerpflichtige in Deutschland — etwa sechs Prozent aller Steuerzahler. Die Reichensteuer von 45 Prozent greift ab 277.826 Euro für Ledige, 555.652 Euro für Paare. Hier sind es nach den letzten Destatis-Zahlen rund 134.200 Steuerpflichtige insgesamt, also etwa 0,2 Prozent der Steuerzahler.

Wer die Schwelle des Spitzensteuersatzes überschreitet, hat in deutschen Großstädten keinen herausragenden Lebensstandard. Eine Familie mit zwei Kindern, einer Vollzeitstelle und einer Halbtagsstelle in München, Frankfurt oder Hamburg landet rasch bei einem Haushaltseinkommen, das in der Statistik wie ein Reichtum aussieht und in der Tasche wie eine Engführung. Der Brutto-Mittelwert in Deutschland 2024 lag bei 52.159 Euro im Jahr. Wer das Doppelte verdient — also das, was eine erfahrene Ingenieurin oder ein erfahrener IT-Architekt heute kostet — landet bereits voll im Spitzensteuersatz. Was 1989 mit einem Bruttoeinkommen, das deutlich oberhalb der Mittelschicht lag, einsetzte, beginnt heute bei einem oberen Mittelschicht-Einkommen.

Das ist nicht die Schuld der einzelnen Steuersätze. Es ist die Folge eines Tarifs, der im Verhältnis zur Lohn- und Preisentwicklung der letzten dreißig Jahre nicht mehr stimmt. 1989 lag der deutsche Spitzensteuersatz bei 56 Prozent, setzte aber erst bei einem inflationsbereinigt deutlich höheren Einkommen ein als heute. Der Tarif ist abgeflacht und gleichzeitig nach unten gerutscht. Die Folge: Die obere Mittelschicht hat einen Steuersatz, den vor vierzig Jahren das oberste Prozent gezahlt hätte.

Die Zahlen · BMF · Destatis 2025 · Bundesbank PHF 2023 · DIW 2026 · BMWE 2024
4 Mio.
Deutsche zahlen 2026 den Spitzensteuersatz von 42 % — ab 69.879 € zvE für Ledige, 139.758 € für Paare
134.200
Steuerpflichtige insgesamt zahlen die Reichensteuer von 45 % — ab 277.826 € zvE, 555.652 € bei Paaren
61,2 %
des gesamten Nettovermögens halten die oberen 10 % der Haushalte — die unteren 50 % halten 2,3 %

Wer wirklich reich ist

Hier wird die Schieflage zwischen Politik-Sprache und Statistik scharf. Die Bundesbank-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF), letzte Erhebung 2023, beziffert das Median-Nettovermögen aller deutschen Haushalte auf 103.100 Euro. Die Hälfte aller Haushalte hat also weniger. Wer in diesem Land zum reichsten Zehntel der Haushalte zählen will, braucht nach den letzten Daten 725.900 Euro Nettovermögen. Das sind viele Eigenheimbesitzer in Bayern und Baden-Württemberg, die in den siebziger Jahren günstig gekauft haben und heute auf Immobilien sitzen, deren Marktwert sich verfünffacht hat. Reich im umgangssprachlichen Sinne sind die meisten von ihnen nicht.

Echte Vermögensreichtümer beginnen erst sehr viel weiter oben. Die DIW-Berechnung zur Linke-Vermögensteuer beziffert die Schwelle des obersten Prozents der Vermögensverteilung auf 2,3 Millionen Euro. Die obersten 0,1 Prozent — die wirklich Vermögenden — beginnen ab 13,8 Millionen Euro. Die obersten 0,01 Prozent ab 76 Millionen Euro. Und genau diese oberste Spitze trägt nach DIW-Berechnung 92 Prozent des Aufkommens, das die Vermögensteuer in der Linken-Variante bringen würde. Milliardäre allein zahlen ein Drittel.

Was zwischen den oberen zehn Prozent und den oberen 0,1 Prozent liegt, ist nicht „reich“. Es ist die akademisch ausgebildete, beruflich erfolgreiche, größtenteils kinderhabende und wohnungsuchende Mittelschicht der westdeutschen Großstädte. Sie ist mit einem Median-Vermögen, das überwiegend aus selbstgenutztem Wohneigentum besteht, in der Statistik der „Reichen“ — und in der Realität in einem Spagat zwischen Hypothek, Kitabeitrag und ÖPNV-Ticket.

Die Grenze, die niemand benennt

Es gibt eine seltsame asymmetrische Höflichkeit in der politischen Debatte. Wenn von „den Reichen“ die Rede ist, denken die Bürger an Klatten, Quandt, Schwarz, Reimann. An Familien mit zwei-, drei-, vierstelligen Millionen-Vermögen. Wenn die Reform kommt, betrifft sie eine ganz andere Gruppe: Die obere Mittelschicht der Lohnsteuerzahler. Diese Verschiebung ist nicht zufällig. Sie hat einen technischen Grund: Echte Vermögende haben ihr Vermögen nicht im Einkommen, sondern im Bestand. Sie zahlen Einkommensteuer auf Dividenden, Mieten oder Gewinnausschüttungen — aber das, was ihr Vermögen ausmacht, sind Unternehmensanteile, Immobilien und Beteiligungen. Genau diese Vermögensformen bleiben in Deutschland steuerlich privilegiert.

Die Erbschaftsteuer ist das stärkste Beispiel. Die sogenannte Verschonungsregelung erlaubt es, Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei zu vererben — wenn bestimmte Auflagen zu Lohnsumme und Behaltefrist erfüllt sind. Die 300-Wohneinheiten-Regelung qualifiziert große Wohnungsbestände unter Umständen als „Betriebsvermögen“ und macht sie damit erbschaftssteuerlich begünstigt. Das ist der Grund, warum große Familienvermögen in Deutschland sich seit Jahrzehnten in den Familien halten — und warum die Vermögenskonzentration stabil ist, während kleine Erbschaften voll versteuert werden. Die Grünen schätzen das Aufkommen aus der Schließung allein dieser einen Lücke auf 20 Milliarden Euro pro Jahr. Dies ist die Größenordnung, die die Bury-Dorn-Reichensteuer-Erhöhung weit übersteigt.

Die Vermögensteuer wurde 1996/97 nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt — nicht weil sie verfassungswidrig wäre, sondern weil die Einheitswerte für Immobilien als Bewertungsgrundlage damals nicht mehr trugen. Seit fast dreißig Jahren wird sie nicht mehr erhoben. Frankreich kennt die Spitze der Vermögensbesteuerung deutlich härter als Deutschland: Der Top-0,1-Prozent-Anteil am Gesamteinkommen liegt in Deutschland bei rund sechs Prozent — fast doppelt so hoch wie in Frankreich. Wir haben mehr Konzentration. Und wir besteuern sie weniger. Das ist die ehrliche Beschreibung.

Die Argumente der Befürworter ernst genommen

Vier Argumente kommen regelmäßig, wenn man die geplanten Reformen verteidigt. Sie verdienen eine ehrliche Antwort.

Erstens: Der Bury-Dorn-Vorschlag entlastet die obere Mittelschicht durch die Verschiebung des Spitzensteuersatzes auf 85.000 Euro und durch Soli-Streichung. Stimmt — auf dem Papier. Wer 85.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert. Aber gleichzeitig wird die Reichensteuer-Schwelle von 277.826 auf 210.000 Euro abgesenkt. Das verschiebt die obere Belastung in einen Bereich, der ebenfalls nicht „reich“ im umgangssprachlichen Sinne ist. Es ist die Schwelle, ab der ein erfolgreicher Oberarzt, eine erfahrene Steuerberaterin, ein Maschinenbauingenieur in leitender Position landet. Der Vorschlag tut nicht das, was er verspricht. Er tut das Gegenteil.

Zweitens: Die Linke-Vermögensteuer würde ausschließlich die obersten 1,9 Prozent treffen, hat Heidi Reichinnek im Bundestag gesagt. Das stimmt nominell. Was aber selten gesagt wird: Die DIW-Studie selbst — die Bach für die Linke gerechnet hat — warnt vor erheblichen Anpassungsreaktionen. Bach geht davon aus, dass „bis zu 80 Prozent“ des Aufkommens durch Steuergestaltung, Investitionszurückhaltung oder Vermögensverlagerung ins Ausland verloren gehen können, wenn man nicht massiv gegen Schlupflöcher vorgeht. Eine Vermögensteuer, die ohne flankierende Maßnahmen kommt, holt nicht 100 Milliarden, sondern vielleicht 30 oder 40. Das ist nicht das Argument der Linken. Es ist das Argument ihres eigenen Gutachters.

Drittens: Die SPD will ohnehin die kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Das ist die Standardformel der Koalitionsdiplomatie. Was sie nicht sagt: Die SPD will die Entlastung weitgehend aufkommensneutral durchsetzen — über höhere Steuern an anderer Stelle. „An anderer Stelle“ heißt: bei den Spitzensteuersatz-Zahlern. Also bei den vier Millionen Steuerzahlern, die im Spitzensteuersatz liegen, nicht bei den 134.200 in der Reichensteuer. Die Mathematik der Aufkommensneutralität ist gnadenlos: Die wenigsten zahlen am wenigsten, also müssen die mittleren mehr zahlen, damit die unteren entlastet werden. Genau das ist die Schieflage.

Viertens: Eine Vermögensbesteuerung sei verfassungsrechtlich problematisch. Stimmt im Detail — nicht im Grundsatz. Das BVerfG-Urteil von 1995 hat die Vermögensteuer nicht für verfassungswidrig erklärt. Es hat die ungleiche Bewertung von Immobilien und Geldvermögen kritisiert. Heute ist die Bewertungsgrundlage verbessert. Eine Wiedereinführung wäre verfassungsrechtlich machbar, mit einfacher Mehrheit. Die DIW-Studie und Linken-Chefin Schwerdtner haben darauf zu Recht hingewiesen.

Jedes dieser Argumente trägt einen Teilbefund. Keines wiegt den Befund auf, dass die geplanten Reformen die Falschen treffen. Politische Debatten haben oft eine Ehrlichkeitslücke: Sie reden von Verteilung, sie meinen Verschiebung. Sie reden von Gerechtigkeit, sie meinen Aufkommensneutralität. Sie reden von „den Reichen“, sie meinen die obere Mittelschicht.

Was Großstadtleben heute kostet

Eine politische Debatte, die den Reichenbegriff verschiebt, kann das nur, weil die Lebensrealität der oberen Mittelschicht kaum noch sichtbar gemacht wird. Hier eine kurze, nüchterne Beschreibung. Wer in München mit zwei Kindern in einer Vier-Zimmer-Wohnung leben will, zahlt nach Daten des Immobilienverbandes IVD Mitte 2025 zwischen 2.200 und 2.800 Euro Kaltmiete. In Frankfurt 2.000 bis 2.400 Euro. In Hamburg 1.900 bis 2.300 Euro. In Berlin innerstädtisch 1.800 bis 2.200 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten von 300 bis 450 Euro, Kita-Beiträge je nach Bundesland zwischen 0 (Berlin) und 600 Euro (Bayern), Lebensmittel für eine vierköpfige Familie etwa 800 bis 1.000 Euro, Versicherungen und Vorsorge weitere 400 bis 600 Euro. Eine vierköpfige Familie in der Großstadt ist mit 5.500 bis 7.000 Euro monatlichen Fixkosten konfrontiert, bevor irgendetwas zurückgelegt oder gespart wurde.

Das bedeutet: Wer ein Bruttohaushaltseinkommen von 120.000 Euro erzielt, also etwa 7.500 bis 8.000 Euro netto im Monat, hat nach diesen Fixkosten ein paar hundert Euro Spielraum. Eine Bekannte aus dem Stadtteil hat es mir vor Wochen erzählt — und ich habe darüber bereits in einer früheren Kolumne geschrieben: Eltern werden in Deutschland zu Risikoanalytikern erzogen. Die Reichensteuer-Debatte ist die Fortsetzung dieser Erzählung mit anderen Mitteln. Die obere Mittelschicht in den Großstädten zahlt Höchstmieten, Höchstkitabeiträge, Höchsthypothekenzinsen — und zusätzlich den Spitzensteuersatz, weil sie statistisch wie reiche Leute aussieht. Sie ist es nicht. Sie kompensiert mit ihrem Einkommen, was der Staat nicht liefert: bezahlbaren Wohnraum, Kinderbetreuung, Bildungssystem.

Das ist die ehrliche Diagnose des Reichenbegriffs in der deutschen Politik 2026: Er ist die Etikettierung einer Gruppe, die das Versagen des Sozialstaats privat kompensiert — und die jetzt für dieses Versagen auch noch aufkommen soll.

Sechs konkrete Lösungen

Wer Kritik übt, muss Vorschläge liefern. Im Folgenden sechs Hebel, die innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens umsetzbar sind. Sie sind so geschnitten, dass sie tatsächlich Reiche treffen — nicht die obere Mittelschicht — und gleichzeitig die Mittelschichts-Belastung reduzieren.

Was tun?

Sechs Hebel, die präzise genug sind, um morgen in einen parlamentarischen Antrag zu wandern.

I.
Spitzensteuersatz erst ab 100.000 Euro zvE und automatische Inflationsindexierung. Der Spitzensteuersatz greift heute ab 69.879 Euro. Der Bury-Dorn-Vorschlag will ihn auf 85.000 Euro anheben — das ist zu wenig. Realistisch ist eine Schwelle bei 100.000 Euro, gekoppelt an eine automatische Anpassung der Tarifstufen an den Verbraucherpreisindex. Damit würde die kalte Progression endlich gestoppt, ohne dass jedes Jahr ein politischer Kompromiss erkämpft werden müsste. Vorbild: das Schweizer Bundessteuersystem, in dem Tarifeckwerte automatisch angepasst werden. Die Verschiebung des Eckwerts auf 100.000 Euro würde die obere Mittelschicht wirksam entlasten — bei einer Aufkommenseinbuße von rund 12 bis 15 Milliarden Euro, die durch die folgenden Punkte gegenfinanziert wird.
II.
Reichensteuer-Schwelle nach oben verschieben — dafür echten Reichensteuersatz definieren. Die heutige Schwelle von 277.826 Euro hat ihre Logik aus den siebziger Jahren. Sinnvoller wäre eine Reichensteuer, die ihren Namen verdient: Steuersatz 50 Prozent ab 500.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 53 Prozent ab 1 Million Euro. Damit würde nicht der Oberarzt mit 220.000 Euro Jahresgehalt zur Kasse gebeten, sondern jene Schicht, die das Wort „reich“ auch sprachlich verdient. Das wäre eine Verdoppelung der Höchstgrenze gegenüber heute, aber mit klarer Treffergenauigkeit.
III.
Erbschaftsteuer-Privilegien beenden — die 300-Wohneinheiten-Regelung abschaffen, Betriebsvermögen-Verschonung deckeln. Die de-facto-Steuerbefreiung von Großvermögen über die 300-Wohneinheiten-Regelung und die unbegrenzte Verschonungsregelung beim Betriebsvermögen sind die größten Aufkommensverluste im deutschen Steuerrecht. Der Grünen-Antrag (BT-Drs. 21/4456) schätzt allein die Schließung der 300-WE-Regelung auf 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich. Eine Deckelung der Betriebsvermögen-Verschonung auf 26 Millionen Euro pro Erbe — das war bereits der ursprüngliche Vorschlag der Großen Koalition 2016, bevor er durch Lobbydruck verwässert wurde — würde weitere 5 bis 10 Milliarden Euro bringen. Insgesamt: 25 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr — bei minimaler Mittelschichts-Belastung.
IV.
Vermögensteuer reaktivieren — aber zielgenau auf die obersten 0,1 Prozent. Eine Vermögensteuer mit einem hohen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Privatvermögen, kombiniert mit einer Behaltefrist und einer schrittweisen Eingangsstufe (0,5 Prozent ab 5 Mio., 1 Prozent ab 10 Mio., 2 Prozent ab 50 Mio., 3 Prozent ab 1 Mrd.) würde nach DIW-Modellrechnung — angepasst — etwa 30 bis 40 Milliarden Euro jährlich aufbringen, ohne die Mittelschicht zu erreichen. Wichtig: Wegzugsbesteuerung verschärfen, internationale Steuergestaltungen schließen, Erfassungslücken durch Vermögensregister beheben. Der Linken-Vorschlag mit 1 Million Euro Freibetrag trifft zu früh und erzeugt politisch destruktive Vermögensflucht. Die Schwelle muss höher liegen — sonst frisst die Anpassungsreaktion das Aufkommen.
V.
Regionale Lebenshaltungs-Komponente bei Steuerfreibeträgen einführen. Wer in München lebt, hat höhere unvermeidbare Lebenshaltungskosten als wer in Sachsen-Anhalt lebt — bei identischem Einkommen. Das deutsche Steuerrecht ignoriert diese Realität vollständig. Vorbild: das Schweizer Steuerrecht kennt Pauschalabzüge für Wohnkostenniveau. Eine deutsche Variante: ein regionaler Wohnkostenfreibetrag, gestaffelt nach Mietpreisindex der jeweiligen Großstadt, bis maximal 6.000 Euro pro Jahr. Damit würde die Großstadt-Mittelschicht spürbar entlastet, die zugleich die höchste Inzidenz in den oberen Steuerstufen hat. Aufkommensverlust: 6 bis 8 Milliarden Euro — gegenfinanziert durch Punkt III und IV.
VI.
Vermögensregister und Steuertransparenz für die Top 0,1 Prozent. Das deutsche Steuerrecht weiß weniger über die Vermögen seiner Reichsten, als andere Staaten über die Vermögen ihrer Mittelschicht wissen. Skandinavische Länder führen seit Jahrzehnten Vermögensregister, in denen Immobilien-, Unternehmens- und Finanzvermögen zentral erfasst werden. Eine deutsche Variante: ein bundesweites Vermögensregister für Vermögen ab 5 Millionen Euro, geknüpft an die Erbschaft- und Vermögensteuer. Das wäre keine Schikane, sondern Voraussetzung für jede sinnvolle Reichen-Besteuerung. Wer nicht weiß, was er besteuert, kann die Steuer nur bei denen erheben, die er sieht — und das sind die Lohnsteuerzahler.

Wenn ich nur einen dieser sechs Vorschläge durchsetzen könnte, wäre es Punkt III — die Beendigung der Erbschaftsteuer-Privilegien. Nicht weil die anderen weniger wichtig wären. Sondern weil dieser Hebel die höchste Aufkommenswirkung bei der geringsten Mittelschichts-Belastung hat. 25 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr — das ist die Größenordnung, die ungefähr die SPD-Forderung erfüllt, ohne den Spitzensteuersatz auch nur anzufassen. Es ist die Größenordnung, die ungefähr 30 Prozent der von der Linken erhofften Vermögensteuer-Einnahmen bringt — ohne Vermögensflucht, ohne Verfassungsdebatte, ohne Schwellenstreit. Es ist eine Reform, die den deutschen Steuerstaat das tun lässt, was er verspricht: Reiche besteuern. Und nicht das, was er heute tut: die obere Mittelschicht melken und die wirklich Reichen schonen.

In einer ehrlichen Politik wäre der erste Satz dieser Debatte: „Wir reden nicht über die Reichen, wir reden über die obere Mittelschicht.“ Erst danach beginnt die Diskussion, die wir wirklich führen müssen.
Zum Mitnehmen · Zitate aus dieser Kolumne
Die deutsche Reichensteuer-Debatte 2026 ist ein rhetorisches Bait-and-Switch. Sie verspricht in der Überschrift, „die Reichen“ stärker zu belasten, und meint im Kleingedruckten die obere Mittelschicht.
Die These
Was 1989 mit einem Bruttoeinkommen, das deutlich oberhalb der Mittelschicht lag, einsetzte, beginnt heute bei einem oberen Mittelschicht-Einkommen.
Die Diagnose
Die obere Mittelschicht kompensiert mit ihrem Einkommen, was der Staat nicht liefert. Und soll jetzt für dieses Versagen auch noch aufkommen.
Die Verdichtung
In einer ehrlichen Politik wäre der erste Satz dieser Debatte: „Wir reden nicht über die Reichen, wir reden über die obere Mittelschicht.“
Die Pointe
BK
Über den Autor Björn W. Kasper ist ausgebildeter Jurist und Publizist. Auf iambwkasper.de und im Podcast „Aus der Sicht eines Nachdenklichen“ kommentiert er Politik, Gesellschaft und Recht. Diese Kolumne ist eine persönliche Meinungsäußerung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zum Mitlesen und Weiterdenken
Ist die Kritik an der Reichensteuer-Erhöhung nicht ein Argument für die Reichen?
Nein, sie ist ein Argument gegen Augenwischerei. Wer behauptet, eine Erhöhung der Reichensteuer von 45 auf 47,5 Prozent ab 210.000 Euro zvE treffe „die Reichen“, verschleiert, dass diese Schwelle Oberärzte, leitende Ingenieure, erfahrene Steuerberater und Unternehmer mittlerer Größe trifft — nicht Klatten, Quandt oder die Erben großer Industrievermögen. Die wirklich Reichen — die obersten 0,1 Prozent ab 13,8 Millionen Euro Privatvermögen — werden über Erbschaftsteuer-Privilegien und ausgesetzte Vermögensteuer effektiv weiterhin geschont. Wer ehrlich umverteilen will, muss da ansetzen, wo das Vermögen liegt: bei Erbschaft und Vermögen, nicht beim Lohneinkommen der oberen Mittelschicht.
Wann ist man in Deutschland tatsächlich reich?
Eine genaue Schwelle gibt es nicht. Aber drei Größenordnungen sind belegbar. Statistisch reich — also zur Top-zehn-Prozent-Vermögensgruppe gehörend — ist man ab einem Nettovermögen von 725.900 Euro pro Haushalt (Bundesbank-PHF 2021). Das oberste Prozent beginnt nach DIW-Berechnung bei rund 2,3 Millionen Euro Privatvermögen, die obersten 0,1 Prozent bei 13,8 Millionen Euro. Echte Vermögensreichtümer im Sinne von Wirtschaftsmacht und gesellschaftlichem Einfluss beginnen erst dort. Die obere Mittelschicht der Lohnsteuerzahler — Spitzensteuersatz ab 69.879 Euro — hat damit nichts zu tun, auch wenn sie in der politischen Debatte diesen Etikettenstreit verliert.
Würde die Vermögensteuer wirklich 100 Milliarden Euro bringen?
Eher nicht in dieser Höhe. Die DIW-Studie von Stefan Bach im Auftrag der Linken nennt diesen Wert als Aufkommen nach moderaten Anpassungsreaktionen — also bei mäßiger Vermögensflucht und durchschnittlicher Steuergestaltung. Bach selbst weist im Gutachten ausdrücklich darauf hin, dass die Anpassungsverluste bis zu 80 Prozent betragen können, wenn nicht massiv gegen Schlupflöcher und Wegzug vorgegangen wird. Realistisch ist ein Aufkommen zwischen 30 und 60 Milliarden Euro — was immer noch erheblich ist, aber weit unter den 147 Milliarden Euro, die Heidi Reichinnek im Bundestag genannt hat. Eine ehrliche Vermögensteuer-Debatte muss diese Spannbreite mitsagen, sonst beruht der politische Anspruch auf optimistischen Annahmen, die das eigene Gutachten relativiert.
Was unterscheidet den Bury-Dorn-Vorschlag vom Status quo?
Auf der Entlastungsseite: Spitzensteuersatz erst ab 85.000 statt 69.879 Euro, kompletter Soli-Wegfall, höherer Grundfreibetrag. Auf der Belastungsseite: Reichensteuersatz von 45 auf 47,5 Prozent, Schwelle abgesenkt von 277.826 auf 210.000 Euro. Wer die Reichensteuer heute zahlt, profitiert unter dem Strich, weil Soli-Wegfall und niedrigere Mittelschichts-Tarife seinen effektiven Steuersatz reduzieren. Wer aber zwischen 210.000 und 277.826 Euro liegt — heute Spitzensteuersatz, morgen Reichensteuer — wird stärker belastet. Das ist eine relativ kleine Gruppe, aber genau die Gruppe der erfolgreichen Selbstständigen, leitenden Angestellten und mittelständischen Unternehmer. Der Vorschlag ist klassisches Steuer-Manövrieren, das in der Außenwirkung wie Umverteilung aussieht und in der Wirkung kaum etwas verändert.
Warum spricht die Politik nicht offen über die obere Mittelschicht?
Weil das politisch kostspielig wäre. „Wir entlasten die Mitte und besteuern die Reichen“ ist ein gewinnbarer Satz. „Wir entlasten die unteren 60 Prozent und belasten die oberen 30 Prozent etwas stärker, während wir die obersten 0,1 Prozent weiterhin schonen, weil ihre Lobby zu stark ist“ wäre die ehrliche Formulierung — aber sie würde keine Wahl gewinnen. Die Reichensteuer-Debatte 2026 ist daher weniger eine Verteilungspolitik als eine kommunikationspolitische Operation. Sie produziert das Gefühl, etwas zu tun, ohne die strukturelle Lage zu verändern. Genau das ist die Pseudo-Diskussion, vor der man warnen muss.

Quellen & Primärmaterial

Für eigene Recherche und Nachprüfung

Aktuelle Politik-Quellen (April 2026)

  • Friedrich Merz, Spiegel-Interview vom 29. April 2026 — Offenheit für Reichensteuer-Erhöhung, „bevor das Bundesverfassungsgericht uns dazu zwingt“.
  • Markus Söder, ARD-Sendung „Arena“, 27. April 2026 — Offenheit „bei der Reichensteuer was zu verändern“.
  • Yannick Bury (CDU) / Florian Dorn (CSU), Steuerkonzept im Handelsblatt April 2026 — Reichensteuer auf 47,5 % ab 210.000 €, Spitzensteuersatz erst ab 85.000 €, Soli-Streichung. handelsblatt.com
  • t-online, 29.04.2026: „Einkommensteuer-Reform: Merz und Söder öffnen Tür für höhere Reichensteuer“. t-online.de
  • Wiebke Esdar (SPD), Stellungnahme April 2026 — Forderung nach Aufkommensneutralität durch höhere Steuern auf Gutverdiener.

Bundestags-Drucksachen

  • BT-Drs. 21/4029, Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.02.2026 (Debatte 06.03.2026): „Vermögensteuer wieder erheben — Länderfinanzen nachhaltig sichern“. bundestag.de/kw10
  • BT-Drs. 21/4456, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.03.2026: „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen — 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“.
  • Heidi Reichinnek, Bundestagsrede 06.03.2026 — Plenarprotokoll der Vermögensteuer-Debatte.
  • Katharina Beck (Grüne), Bundestagsrede 06.03.2026 — Erbschaftsteuer-Reform und 20-Mrd.-Schätzung.

Wissenschaftliche Studien und Datenquellen

  • Stefan Bach, Florian Wichers, Tony Mudrack, DIW Politikberatung kompakt 211, Februar 2026: „Vermögensteuer Die Linke — Aufkommens- und Verteilungswirkungen“. diw.de/0211
  • Deutsche Bundesbank, „Private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF), 5. Erhebungswelle 2023, veröffentlicht April 2025 — Median 103.100 €, Top 10 % ab 725.900 €.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), „Vermögensungleichheit in Deutschland und Europa“, März 2024 — Top 10 % halten 61,2 % (10,5 Bio. von 17,1 Bio. €), untere 50 % halten 2,3 %.
  • Hans-Böckler-Stiftung / DIW, Studie zur Untererfassung von Top-Vermögen — reichstes Prozent besitzt schätzungsweise ein Drittel des Gesamtvermögens.
  • Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Niehues/Stockhausen, IW-Kurzbericht Nr. 59, Juli 2025: „Ein Vermögensvergleich nach Altersgruppen“ — unter 35-Jährige: Median 17.300 €.

Steuerrechtliche Schwellenwerte 2026

  • Spitzensteuersatz 42 %: ab 69.879 € zvE (Ledige), 139.758 € (Paare) — Steuerfortentwicklungsgesetz.
  • Reichensteuer 45 %: ab 277.826 € zvE (Ledige), 555.652 € (Paare) — § 32a EStG.
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Ledige), 24.696 € (Paare).
  • Top-Einkommen-10 %-Schwelle: 87.162 € zvE — Destatis 2021, vier Millionen Spitzensteuerzahler insgesamt (rund 6 % aller Steuerpflichtigen).
  • Reichensteuer-Zahler 2021: 68.000 Einzelpersonen + 65.000 Paare = ca. 134.200 Steuerpflichtige — Destatis-Lohnsteuerstatistik.

Historischer und internationaler Kontext

  • Spitzensteuersatz historisch: 1975–1989 bei 56 % — bei deutlich höheren Eingangsschwellen als heute.
  • Vermögensteuer Deutschland: erhoben bis 1996, ausgesetzt seit 1997 nach BVerfG-Beschluss vom 22.06.1995 (Az. 2 BvL 37/91) zur Bewertungsgrundlage Einheitswerte.
  • Frankreich-Vergleich: Top 0,1 %-Anteil am Gesamteinkommen in Deutschland ca. 6 %, in Frankreich ca. 3,3 % — fast doppelt so hoch.
  • EU-Vergleich Spitzensteuer: Deutschland im unteren Mittelfeld, Schweden 55 %, Österreich 55 %.
  • Vermögensbezogene Steuern Anteil am BIP: Deutschland 0,8 %, OECD-Durchschnitt 1,8 %, EU-27-Durchschnitt 2,5 %.

Sachverständigen-Stimmen

  • Stefan Bach (DIW), Februar 2026: „Berücksichtigt man mögliche Anpassungsreaktionen wie Steuergestaltungen und Investitionszurückhaltung bis zur Verlagerung von Vermögen oder Abwanderung ins Ausland, kann sich das potenzielle Vermögensteueraufkommen deutlich reduzieren“ — bis zu 80 % Verlust möglich.
  • Ines Schwerdtner (Linke), Februar 2026: Vermögensteuer „im Grundgesetz und mit einfacher Mehrheit beschließbar“.
  • Julia Jirman, Netzwerk Steuergerechtigkeit, 2026: Hinweis auf Kommunalfinanzierungs-Effekte einer Vermögensteuer.
Aus der Sicht eines Nachdenklichen — Podcast mit Björn W. Kasper
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Aus der Sicht eines Nachdenklichen: Wer in Deutschland heute reich heißt, ist meist nur die Mittelschicht in einer teuren Stadt.
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