Die Papier-Republik

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Am 1. Januar 2026 sollte die elektronische Akte in der deutschen Justiz flächendeckend eingeführt sein. Stattdessen wurde das Datum verschoben. Dahinter steht keine technische Panne, sondern eine tieferliegende Geschichte über Demografie, Föderalismus und die Kunst, Digitalisierung zu besprechen, anstatt sie zu betreiben.

Die Papier-Republik — iambwkasper.de
Mein Blick · Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft

Die Papier-Republik

Am 1. Januar 2026 sollte die elektronische Akte in der deutschen Justiz flächendeckend eingeführt sein. Stattdessen wurde das Datum verschoben. Dahinter steht keine technische Panne, sondern eine tieferliegende Geschichte über Demografie, Föderalismus und die Kunst, Digitalisierung zu besprechen, anstatt sie zu betreiben.

Björn W. Kasper 20. April 2026 12 Min. Lesezeit
PAPIER HYBRID ÜBERGANG E-AKTE 2011 2021 2026 RÜCKSTAND DEUTSCHLAND · 10–15 JAHRE
Abb. 1 — Von links nach rechts: Papier, Hybrid, Übergang, Zukunft. Der Abstand wird kleiner, aber nur langsam.

Das Gesetz war eindeutig.

§ 298a der Zivilprozessordnung, § 32e der Strafprozessordnung, § 299 Absatz 4 ZPO — seit Jahren stand im Gesetzbuch, zu welchem Datum die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu führen sei. Der 1. Januar 2026 war der Termin.

Dann kam der Herbst 2025, und der Deutsche Bundestag beschloss um halb eins in der Nacht die Verschiebung. Eine Opt-out-Regelung bis zum 1. Januar 2027 — sprachlich diskret, juristisch bemerkenswert.

Ein Gesetzgeber, der sich selbst eine Frist gesetzt hatte, verlängerte sich diese Frist per Gesetz, weil er sie nicht eingehalten hatte.

Man kann das technokratisch betrachten. Man kann es auch nehmen, wie es ist: eines der aussagekräftigsten politischen Dokumente dieses Jahres.

Nicht weil etwas Dramatisches passiert wäre — im Gegenteil. Die Dramatik liegt in der vollkommenen Ruhe, mit der das Land zur Kenntnis nimmt, dass der Rechtsstaat sich zehn bis fünfzehn Jahre hinter dem digitalen Alltag seiner Bürger bewegt.

Die Befundlage ist nicht mehr strittig

Dass Deutschland bei der Digitalisierung seiner Verwaltung und seiner Justiz einen Rückstand aufgebaut hat, ist nicht mehr Meinung, sondern dokumentierter Befund.

Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages im Juli 2025 einen Bericht vorgelegt, dessen Kernaussage in der üblichen Zurückhaltung dieser Behörde verfasst ist — und der gerade deshalb deutlich spricht.

Die Verwaltungsdigitalisierung sei „schlecht geplant, ohne Steuerung, viel zu teuer, wenig erfolgreich“, die Bundesregierung „weiß nicht, was sie tut, wer was tut und wie viel es kostet“.

Ein Monitoringsystem zur Digitalstrategie existierte zwar, verschaffte aber laut Prüfbericht keinen Überblick über den Umsetzungserfolg. Einzelne Bundesbehörden entwickelten parallel zu zentralen IT-Lösungen eigene Systeme, ohne dass die Bundesregierung im Haushaltsaufstellungsverfahren dies verlässlich nachvollziehen konnte.

Das ist kein Stimmungsbild eines frustrierten Beamten. Das ist die Prüfmitteilung der obersten Kontrollinstanz des Bundes, gerichtet an das Parlament.

Die Zahlen · Quelle: DRB · Destatis · Bucerius/BCG · BRH 2025
10–15
Jahre Rückstand gegenüber Kanada, Österreich, Singapur, Großbritannien
1 Mio
unerledigte Ermittlungsverfahren bei den deutschen Staatsanwaltschaften
5,5 Mio
Verfahrenseingänge pro Jahr — Rekordstand bei den Staatsanwaltschaften

Der internationale Vergleich

Für die Justiz im engeren Sinne liegt eine Studie der Bucerius Law School, der Boston Consulting Group und des Legal Tech Verbandes vor, deren Ergebnis ebenso ungeschönt ist.

Der Rückstand Deutschlands gegenüber führenden Jurisdiktionen bewegt sich in der Größenordnung von zehn bis fünfzehn Jahren. Genannt werden Singapur, Kanada, Österreich, Großbritannien.

Kanadas Provinz British Columbia betreibt seit 2012 ein vollständig digitales Online-Tribunal für Zivilfälle, teilweise bedienbar über das Smartphone. Österreich übermittelt gerichtliche Informationen und Anordnungen seit den 1990er Jahren im elektronischen Rechtsverkehr. Deutschland verschiebt 2025 die Pflichteinführung der E-Akte.

Der Vergleich ist unangenehm, aber er ist nicht polemisch — er ist statistisch.

Die vier Schmerzpunkte der Justizverwaltung

Eine weitere Studie der Beratungsgesellschaft PwC Strategy& hat 2024/2025 auf Basis einer Befragung von über fünfzig Fachleuten aus der Justiz vier Schmerzpunkte benannt.

Die begrenzte Verfügbarkeit interner IT-Expertise. Die föderale Steuerungskomplexität mit ihren Insellösungen. Die Finanzierungsdefizite der Bund-Länder-Koordination. Die rechtlichen Hürden, insbesondere aus dem Datenschutz und dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit.

Der Digitalisierungsstau der deutschen Justiz ist kein technisches Problem, sondern ein organisatorisches, personelles und politisches. Er ist die Summe aus einer überalterten Belegschaft, einem föderalen Steuerungsgestrüpp und einer politischen Klasse, die den Umbau eines Apparats nicht so ernst nimmt wie den Umbau einer Straße. Und er wird teuer — nicht nur in Euro.

Die Altersstruktur als Verstärker

Eine Diskussion über die Digitalisierung der Justiz, die an der Altersstruktur des öffentlichen Dienstes vorbeigeht, erfasst das Problem nicht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es am 1. Januar 2025 in Deutschland 1.418.800 Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht — ein Zuwachs um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei den Ländern um 1,4 Prozent, bei den Kommunen um 3,0 Prozent.

Im Jahr 2024 sind 55.900 Bedienstete neu in den Ruhestand getreten, davon 38 Prozent mit Erreichen der regulären Altersgrenze und weitere 41 Prozent mit einer Antragsaltersgrenze.

Die Pensionsausgaben beliefen sich 2024 auf 56,9 Milliarden Euro, rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Zwei Geschichten in einer Zahl

Diese Zahlen erzählen zwei Geschichten zugleich.

Die erste ist fiskalisch: Der Staat zahlt mehr Ruhegehälter an Ehemalige als in einigen Bundesländern die gesamte Justiz und Polizei zusammen kostet.

Die zweite ist strukturell: Der öffentliche Dienst steht in einer demografischen Übergangsphase, in der Kompetenz und Erfahrung das Haus verlassen, während der digitale Umbau überhaupt erst beginnt.

Belegschaft als Korrektiv

Das heißt nicht — und dieser Punkt ist für eine ehrliche Debatte unverzichtbar —, dass ältere Beschäftigte das Problem wären. Im Gegenteil.

Die bestehende Belegschaft gewährleistet jene Rechtssicherheit, sorgfältige Aktenführung und Verfahrensqualität, die Deutschland als Rechtsstaat auszeichnet. Sie bildet ein notwendiges Korrektiv gegenüber vorschneller Technisierung.

Wer Bescheide maschinell erzeugt, muss erst erklären, wie er die Begründungspflicht nach § 39 VwVfG, den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und die rechtliche Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungen abbildet.

Skepsis dagegen ist nicht Fortschrittsfeindlichkeit, sondern Rechtsstaatspflicht. Wer das vergisst, hat im Justizwesen nichts zu suchen.

Aber eine Organisation, in der das Gewicht der Belegschaft im Alterssegment über fünfzig liegt, deren Nachwuchs knapp ist und deren digitale Nativen ausbleiben, kann eine Transformation, die im Kern ein kultureller Bruch ist, nicht aus sich heraus leisten.

Der Umbau der Arbeitsweise kostet in einem solchen Organismus das Mehrfache dessen, was er in einer jüngeren Organisation kosten würde — in Zeit, in Schulung, in Geduld.

Das ist kein Vorwurf, das ist Physik.

Die föderale Steuerungslücke

Die zweite Schicht des Problems ist nicht demografisch, sondern verfassungsrechtlich. Die Justiz ist in Deutschland Ländersache.

Sechzehn Bundesländer betreiben sechzehn Justizhaushalte, sechzehn Personalpläne und — bis vor kurzem — weitgehend sechzehn IT-Landschaften.

Dass es überhaupt bundeseinheitliche Standards im elektronischen Rechtsverkehr gibt, insbesondere nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs von 2013 und seinen Folgenovellen, ist ein Verdienst jahrelanger Mühe — und bleibt zugleich hinter dem, was eine einheitliche Justiz-Digitalstrategie verlangen würde.

Zersplitterte IT-Landschaft

Die PwC-Studie benennt diese Konstellation präzise: Die föderale Struktur führe zu Steuerungskomplexität und Insellösungen, einheitliche Zielbilder und IT-Prozesse seien schwer umzusetzen.

Der Deutsche Richterbund wird deutlicher. Sein Bundesgeschäftsführer hat im Oktober 2025 von einer „zersplitterten IT-Landschaft der Justiz“ gesprochen, die „Lösungen aus einem Guss erschwert“ habe.

15 von 16 Bundesländern gaben bei einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung an, den E-Akte-Termin zum Jahresende 2025 halten zu können; ein Land, Sachsen-Anhalt, musste die gesetzlich eröffnete Opt-out-Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Das ist, für sich genommen, keine Katastrophe — es ist der Durchschnitt.

Digitalisierung auf dem Stand von 2010

Aber der Durchschnitt täuscht. Die E-Akte, auf deren Einführung die Justiz so lange hingearbeitet hat, entspricht nach Einschätzung desselben Richterbundes technisch „dem Stand von vor 15 Jahren“.

Die Performance und Stabilität der Programme seien vielfach nicht zufriedenstellend, der Datenaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen Behörden weiterhin lückenhaft.

Ein Direktor des Sozialgerichts Darmstadt hat die Einführung in einer im Fachmagazin NJW veröffentlichten Analyse so beschrieben: Statt die Abläufe eines modernen Gerichts zu konzipieren, habe man die Arbeitsweise eines Amtsgerichts des 19. Jahrhunderts digitalisiert — einschließlich der Möglichkeit, Verfügungen als elektronischen Stempel anzubringen.

Und dann gibt es die Anekdote, die in Anwaltskreisen seit Jahren erzählt wird, weil sie zu schön ist, um erfunden zu sein.

Als das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt wurde, mussten einzelne Gerichte ihre Druckkapazitäten erhöhen, weil die digital übermittelten Schriftsätze nun ausgedruckt und der Gegenseite postalisch zugestellt werden mussten.

Digitalisierung, die am Ende zusätzliches Papier produziert — die Geschichte fasst das Problem bildlich zusammen.

Die staatsanwaltschaftlichen Aktenberge

Dass der Digitalisierungsstau keine abstrakte IT-Frage ist, sondern unmittelbar rechtsstaatliche Folgen hat, zeigt das Strafrecht.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes stapeln sich bei den Staatsanwaltschaften zum Jahresbeginn 2026 rund eine Million unerledigte Ermittlungsverfahren. Die Verfahrenseingänge liegen bei einem Rekordstand von 5,5 Millionen Fällen pro Jahr.

Wenn der Rechtsstaat zu langsam wird

Jedes Jahr, so der Bundesgeschäftsführer, kommt „eine dreistellige Zahl dringend Tatverdächtiger“ aus der Untersuchungshaft frei, weil die Verfahrensdauer die zulässigen Grenzen des § 121 StPO überschreitet.

Das heißt konkret: Eine Person, die mutmaßlich eine schwere Straftat begangen hat, erhält unter Umständen ihre Freiheit zurück, weil die Strafverfolgungsbehörden es nicht geschafft haben, den Prozess rechtzeitig zu führen.

Die Verwaltungsgerichte unter Druck

Dazu kommt die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach rund 72.000 Hauptsacheverfahren in Asylangelegenheiten 2023 und über 100.000 Fällen 2024 zeichnet sich für 2025 ein weiterer Anstieg um rund fünfzig Prozent ab.

Diese Zahlen werden in einer Verwaltung zusammengeführt, in der wesentliche Prozesse noch manuell laufen, in der Schriftsätze zwischen verschiedenen Systemen umgewandelt werden müssen, in der Fristen in Excel-Listen überwacht werden und in der das Scannen eingehender Papiere in manchen Bundesländern bis heute keinen verbindlichen Workflow-Status hat.

Die Summe macht die Diagnose

Wer das Ausmaß dieses Problems verstehen will, muss eine Zahl neben die andere legen.

1.418.800 Pensionäre. 55.900 Neupensionierungen pro Jahr. 5,5 Millionen Ermittlungsverfahren. 1 Million Aktenberge. 100.000 Asylklagen.

Eine dreistellige Zahl freigelassener Tatverdächtiger jährlich. Zehn bis fünfzehn Jahre Rückstand. Opt-out bis 2027.

Das sind keine Meinungen, das sind Zustandsanzeiger eines Systems, das mit seiner eigenen Last nicht mehr Schritt hält.

Die Gegenseite ernst genommen

Die Verteidigung hat stärkere Argumente, als die Kritik oft zulässt.

Erstens: Die Justiz ist nicht die Privatwirtschaft. Ein Richter, der einen Schriftsatz prüft, trifft Entscheidungen über Freiheit, Eigentum und Grundrechte — in dieser Arbeit ist ein Rest Umständlichkeit kein Defizit, sondern Funktion. Rechtssicherheit ist zeitaufwendig.

Zweitens: Der Datenschutz ist in Deutschland nicht überhöht, sondern verfassungsrechtlich grundiert. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Volkszählungsurteil von 1983 (BVerfGE 65, 1) verlangt, dass jede Datenverarbeitung auf einer Rechtsgrundlage beruht und in ihrem Umfang verhältnismäßig ist.

Eine Justiz, die ihre Akten in die Cloud eines außereuropäischen Anbieters legt, löst Probleme ab, die demokratietheoretisch nicht beantwortet sind.

Drittens: Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG duldet keine technische Vorentscheidung. Ein automatisiertes System, das Standardfälle „vorsortiert“, greift potenziell in die Entscheidungsfreiheit der Richterin ein — ein Punkt, den man nicht mit einer App wegwischt.

Viertens: Die deutsche Justiz ist trotz des Rückstands in vielen Bereichen international qualitätsführend. Das Vertrauen in die Gerichte ist nach einer Allensbach-Erhebung mit 63 Prozent der höchste Institutionswert überhaupt — höher als für Medien, Regierung und Parteien zusammen.

Jedes dieser Argumente ist berechtigt. Sie entkräften aber die Hauptkritik nicht, sondern grenzen das Feld präziser ein.

Die Kritik lautet nicht: Digitalisiert die Justiz nach Silicon-Valley-Manier. Sie lautet: Tut nach zwölf Jahren Gesetzgebung endlich, was im Gesetz steht.

Die E-Akte ist keine experimentelle Disruption, sondern die digitale Abbildung dessen, was Kanzleien, Unternehmen und Behörden im Alltag längst machen.

Wer sie nicht zustande bringt, hat ein Problem, das mit dem Schutz von Grundrechten nur noch wenig zu tun hat.

Sechs Ansätze, die den Rückstand tatsächlich aufholen

Die Frage ist nicht, ob Vorschläge existieren — sie liegen in Studien und Gutachten. Die Frage ist, welche davon umgesetzt werden. Drei strukturelle Ansätze für den politischen Raum, drei konkrete Werkzeuge für den Bürgergebrauch.

I.
Ein Bundes-CIO für die Justiz. Der IT-Verband Bitkom hat 2025 vorgeschlagen, im Bundesjustizministerium eine länderübergreifende Führungseinheit zu etablieren. Ohne eine Stelle, die verbindlich priorisiert, Doppelentwicklungen verhindert und gegenüber den Ländern mit Haushaltsmitteln verhandelt, bleibt jede Reform vom guten Willen abhängig. Politisch anspruchsvoll, aber erforderlich.
II.
Ein mehrjähriges Digitalbudget, parlamentarisch abgesichert. Der Bundesrechnungshof hat im Juli 2025 explizit ein solches Budget gefordert. Ein fünf- bis zehnjähriges, jährlich rollierendes Digitalbudget mit klaren Meilensteinen und Strafklauseln bei Nichterreichen würde die Justiz in die Lage versetzen, langfristig zu planen — und die Öffentlichkeit, zu kontrollieren.
III.
Fachkräftepipelines jetzt. Der Verlust an Erfahrungswissen durch die Pensionierungswelle ist absehbar. Parallel existiert ein wachsender Markt an Legal-Engineers und juristisch-technischen Doppelausbildungen. Die Justiz sollte in Kooperation mit den Universitäten gezielt Programme einrichten und mit Einstiegsgehältern ansprechen, die mit der Privatwirtschaft konkurrieren können.
IV.
Das Informationsfreiheitsgesetz und FragDenStaat nutzen. Wer wissen will, wie die E-Akte in seinem Bundesland tatsächlich umgesetzt wird, hat einen Rechtsanspruch auf Auskunft. Die Landesinformationsfreiheitsgesetze verpflichten die Justizverwaltungen. FragDenStaat.de macht das niedrigschwellig. Zwei IFG-Anfragen pro Bürger und Jahr wären keine Belastung — aber eine spürbare Rückkopplung.
V.
Parlamentarische Dokumentation verfolgen. Das DIP des Bundestages und die parallelen Systeme der Länder dokumentieren jede Sachverständigenanhörung. Wer diesen folgt, bekommt ein unmittelbares Bild davon, welche Fachverbände — Richterbund, Anwaltverein, BRAK, Legal-Tech-Verband — welche Positionen vertreten. Das ist der ehrliche Diskurs.
VI.
Die Transparenz selbst einfordern. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) und das OZG-Änderungsgesetz vom Juli 2024 verpflichten Bund und Länder, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Jede Bürgerin kann fragen, warum eine Leistung nicht digital verfügbar ist, und die Antwort schriftlich einfordern. Anstrengender als Schlagzeilen, aber wirksam.
Eine Justiz, die zwölf Jahre braucht, um Papier in Pixel zu verwandeln, hat nicht nur ein IT-Problem. Sie hat ein Problem mit sich selbst, das sich nur durch sich selbst lösen lässt.
BK
Über den Autor Björn W. Kasper ist ausgebildeter Jurist und Publizist. Auf iambwkasper.de und im Podcast „Aus der Sicht eines Nachdenklichen“ kommentiert er Politik, Gesellschaft und Recht. Diese Kolumne ist eine persönliche Meinungsäußerung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zum Mitlesen und Weiterdenken
Ist die Justiz wirklich zehn bis fünfzehn Jahre im Rückstand?
Das ist nicht die Meinung der Kolumne, sondern die Quintessenz einer 2023 veröffentlichten Studie der Bucerius Law School, der Boston Consulting Group und des Legal Tech Verbandes mit dem Titel The Future of Digital Justice. Der Vergleich bezieht sich auf Staaten wie Kanada (British Columbias Civil Resolution Tribunal, seit 2012), Österreich (elektronischer Rechtsverkehr seit den 1990er Jahren), Singapur und Großbritannien. Der Abstand ist nicht überall gleich — in manchen Bereichen, etwa bei elektronischen Mahnverfahren, liegt Deutschland im Mittelfeld; in anderen, etwa bei Online-Tribunals für Bagatellstreitigkeiten, ist der Rückstand erheblich.
Warum wurde die E-Akte verschoben?
Formal hat der Bundestag am 13. November 2025 einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Bund und Ländern eine Opt-out-Möglichkeit bis zum 1. Januar 2027 einräumt. Die Mehrheit der Länder wollte den ursprünglichen Termin zum 1. Januar 2026 halten; lediglich Sachsen-Anhalt meldete explizit Verschiebungsbedarf an. Die Verschiebung ist also weniger ein systemisches Versagen als ein Zugeständnis an einzelne Länder, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Das ändert nichts daran, dass der Gesetzgeber nun eine Frist nachträglich streckt, die er sich selbst gesetzt hatte.
Was bedeutet der Bundesrechnungshof-Befund für den normalen Bürger?
Der Bundesrechnungshof hat den Haushaltsausschuss im Juli 2025 darüber informiert, dass die Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung „nicht weiß, was sie tut, wer was tut und wie viel es kostet“. Konkret heißt das: Steuermittel in mindestens dreistelliger Millionenhöhe fließen in Digitalisierungsprojekte, deren Erfolg die vorgesetzten Stellen nicht messen können. Für den Bürger bedeutet das erstens, dass die Rückgabe dieser Mittel in Form digitaler Leistungen ausbleibt, und zweitens, dass die demokratische Kontrolle der Mittelverwendung erschwert wird.
Ist das nicht einfach der föderale Preis?
Der Föderalismus hat seine Kosten, ja. Aber er erklärt nicht alles. Österreich und die Schweiz sind ebenfalls föderal organisiert, haben ihre Justiz aber deutlich besser digitalisiert. Das Problem ist weniger der Föderalismus selbst als die fehlende Bereitschaft, zugunsten einer gemeinsamen IT-Architektur auf Länderhoheit zu verzichten. Das ist politisch anspruchsvoll, aber rechtlich möglich — etwa durch Staatsvertrag oder Grundgesetzergänzung, wie sie bei anderen Themen bereits eingesetzt wurden.
Führt mehr Digitalisierung nicht zu mehr Kontrolle und weniger Datenschutz?
Diese Sorge ist berechtigt und darf nicht leichtfertig weggeschoben werden. Sie spricht aber nicht gegen Digitalisierung, sondern für eine datenschutzkonforme Digitalisierung — mit klaren Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Transparenz und unabhängiger Aufsicht. Der Schutz sensibler Verfahrensdaten ist kein Argument gegen die E-Akte, sondern für eine E-Akte, die nach deutschen und europäischen Datenschutzstandards betrieben wird. Wer dagegen am Papier festhält, schützt nicht die Daten, sondern lediglich ihre Unauffindbarkeit.
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