Fast fünftausend Strafanträge wegen Beleidigungen im Netz, unterschrieben vom heutigen Bundeskanzler. Ein Legal-Tech-Unternehmen, das Hass filtert, weitergibt und an Entschädigungen mitverdient. Ein Sonderstrafrecht, das in zwei Jahren zu einer Verdoppelung der Ermittlungsverfahren führte. Der Fall Merz/So Done ist kein Skandal der Dünnhäutigkeit. Er zeigt, wie sich politisches Amt, KI-Vorselektion und besonderer Ehrschutz zu einer neuen Form der Machtausübung verschmelzen.
Die Industrialisierung der Kränkung
Fast fünftausend Strafanträge wegen Beleidigungen im Netz, unterschrieben vom heutigen Bundeskanzler. Ein Legal-Tech-Unternehmen, das Hass filtert, weitergibt und an Entschädigungen mitverdient. Ein Sonderstrafrecht, das in zwei Jahren zu einer Verdoppelung der Ermittlungsverfahren führte. Der Fall Merz/So Done ist kein Skandal der Dünnhäutigkeit. Er zeigt, wie sich politisches Amt, KI-Vorselektion und besonderer Ehrschutz zu einer neuen Form der Machtausübung verschmelzen.
Es war vor zwei Jahren, als bei einer Rentnerin im Rollstuhl die Tür aufging.
Die Frau, jüdischer Herkunft, lebt im Hochsauerlandkreis von Grundsicherung. Vor der Tür standen Polizisten mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Anlass: ein Kommentar auf Facebook. Sie hatte Friedrich Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet.
Sie habe sofort gestanden, heißt es in der Recherche der „Welt am Sonntag“ vom Dezember 2025, die den Vorgang öffentlich machte. Das nützte wenig. Ihr Handy wurde beschlagnahmt. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Gericht erklärte die Durchsuchung später für rechtswidrig — zu spät für die Frau, für deren Alltag ein Mobiltelefon weniger Kommunikationsmittel als Assistenztechnik ist.
Ihr Strafantrag war einer von fast fünftausend. Die „Welt“ hat Unterlagen einer Berliner Kanzlei dokumentiert, in denen fortlaufende Nummerierungen bis „Strafantrag 4999″ auftauchen. Absender: Friedrich Merz, damals Oppositionsführer der Union, heute Bundeskanzler. Ausführendes Instrument: ein Legal-Tech-Unternehmen namens So Done.
Wenn an einem Einzelfall sichtbar wird, wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht, dann an diesem. Darum ist die Geschichte mehr als eine Anekdote über politische Empfindlichkeit.
Die eigentliche Frage
Die naheliegende Debatte dreht sich um den Ton. Müssen Politiker sich alles gefallen lassen? Natürlich nicht. Ist der Vergleich mit Nationalsozialismus geschmacklos und justiziabel? Kann er sein. Ist § 188 Strafgesetzbuch verfassungsgemäß? Ja, auch das.
Nur sind das nicht die Fragen, um die es im Kern geht. Die Frage ist, was passiert, wenn ein Sonderstrafrecht, ein privater Vorfelddienstleister und ein Bundestagsmandat zu einer Funktionseinheit werden. Was die „Welt“-Recherche sichtbar macht, ist nicht ein dünnhäutiger Merz. Es ist ein industrielles System der Kränkungsverarbeitung. KI filtert, Kanzlei prüft, Staatsanwaltschaft verfolgt, Entschädigung fließt, Dienstleister behält die Hälfte. Was früher die Eigeninitiative des Betroffenen verlangte — juristisches Know-how, Zeit, Kosten —, läuft jetzt als routinierter Vorgang. Der Rechtsstaat wird dabei nicht überlistet. Er wird benutzt. Und zwar von denen, die ihn eigentlich verteidigen sollten.
Was konkret geschehen ist
Der Fall hat drei Ebenen. Politisch: Friedrich Merz hat als Fraktionsvorsitzender und Kanzlerkandidat nach eigenen Angaben „einige“ Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Die „Welt“ dokumentiert Dokumente mit Nummerierungen, die jedes Maß von „einige“ sprengen. Seit seiner Amtszeit als Kanzler — so ein Sprecher der Bundesregierung — stelle er selbst keine neuen Strafanträge, widerspreche der Ermittlung aber auch nicht. In der Zwischenzeit wurden „mehr als 170 Kontaktaufnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaften“ wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn registriert.
Rechtlich: § 188 Strafgesetzbuch stellt „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ unter besonderen Schutz. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren statt bis zu einem. Seit der Erweiterung 2021 reicht der Schutzbereich bis zur kommunalen Ebene.
Technisch: Die So Done GmbH, gegründet vom FDP-Anwalt Alexander Brockmeier und der Politikerin Franziska Brandmann, betreibt ein skalierbares System. Monitoring per Algorithmus, Prüfung durch Anwälte, Eintreibung durch Strafanzeigen, Erfolgsbeteiligung. Nach eigenen Angaben: 50 Prozent jeder Entschädigung bleiben beim Dienstleister. Neben Merz haben Robert Habeck, Julia Klöckner, Hendrik Wüst und die Bundesforschungsministerin Dorothee Bär den Dienst genutzt.
Was sich am Einzelfall zeigt
Auf den ersten Blick ist das alles rechtmäßig. Jeder Bürger darf Strafantrag stellen, auch Politiker. Legal-Tech-Dienstleister dürfen Mandanten unterstützen. § 188 StGB ist geltendes Recht. Die zuständigen Staatsanwaltschaften entscheiden weisungsgebunden, die Gerichte entscheiden unabhängig. Formal ist jeder Schritt nachvollziehbar.
Und doch verschiebt sich etwas. In fünftausend Fällen summiert sich, was im Einzelfall begründbar wäre, zu einer Infrastruktur. Bei der Rentnerin mit dem „kleinen Nazi“-Kommentar entschied ein Gericht später, die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen. Beim Mann, der Merz als „drecks Suffkopf“ bezeichnete, ebenso. Beim 64-jährigen aus dem Landkreis Haßberge, der Robert Habeck als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ verspottete, beschlagnahmten Beamte im November 2024 das Tablet; die Verhältnismäßigkeit wird bis heute diskutiert. Im Hamburger „Pimmelgate“ 2021 erklärte das Landgericht die Durchsuchung bei einem Kritiker des Innensenators Andy Grote für rechtswidrig.
Hier zeigt sich ein systematisches Muster. Strafanträge werden in hoher Zahl gestellt. Staatsanwaltschaften prüfen nicht jeden Einzelfall mit gleicher Sorgfalt. Amtsgerichte erlassen Beschlüsse, die im Nachgang nicht Bestand haben. Die Betroffenen — oft im mittleren oder niedrigen Einkommensbereich — erleben einen Eingriff, den sie rechtsmittelmäßig kaum mehr aufarbeiten können. Die Reparatur kommt zu spät. Das System setzt sich in Bewegung, bevor es auf den Einzelfall zurückblickt.
Die strukturelle Ebene
Der klassische Ehrschutz, den das Strafrecht kennt, war auf ein Gleichgewicht zwischen zwei in etwa ebenbürtigen Parteien zugeschnitten. Ein Bürger beleidigt einen anderen. Der Beleidigte entscheidet, ob er Anzeige erstattet, trägt die Kosten, begleitet das Verfahren. Das Strafrecht wirkt als Ausgleich zwischen Individuen.
Was jetzt passiert, ist etwas anderes. Politische Amtsträger delegieren die Aufgabe an eine spezialisierte Zwischenstruktur. Diese arbeitet nicht reaktiv, sondern proaktiv. Sie überwacht das Netz, filtert, wählt aus, bereitet Schriftsätze vor. Sie ist nicht Rechtsvertretung im klassischen Sinn, sondern eine industrielle Vorprüfung, an die die staatlichen Organe anschließend ihre Kapazitäten verleihen.
Der Bürger erlebt das andersherum. Für ihn ist da nicht ein verletzter Abgeordneter, sondern ein Apparat. Er sieht nicht den Merz, dem er eins ausgewischt hat. Er sieht die Polizei vor seiner Tür. Er sieht das richterliche Aktenzeichen. Er sieht die Kosten. Und er begreift, dass ein zugespitzter Netzkommentar mit staatlicher Zwangsgewalt beantwortet wurde — während viele andere Netzkommentare, auch strafrechtlich relevante, nicht weiter verfolgt werden, weil dort kein Dienstleister systematisch nachhakt.
Das ist keine Gleichheit vor dem Gesetz. Das ist eine Asymmetrie, die zum Geschäftsmodell geworden ist.
Die Gegenperspektive, ernst genommen
Die Verteidigung dieses Vorgehens wiegt schwer, und man sollte sie nicht kleinreden. Politische Amtsträger sind heute einem Ausmaß an Hasskriminalität ausgesetzt, das sich von der Schmähung Franz Josef Strauß‘ in den siebziger Jahren qualitativ unterscheidet. Morddrohungen gegen Kommunalpolitiker, antisemitische Tiraden gegen Abgeordnete mit jüdischem Hintergrund, koordinierte Kampagnen mit Bots und Fake-Accounts — das ist kein folkloristisches Grantler-Phänomen, sondern eine reale Bedrohung des demokratischen Ehrenamts. Der Bundestag hat § 188 StGB 2021 genau deshalb erweitert.
Hinzu kommt: Politiker haben dasselbe Recht auf Ehrschutz wie jeder andere. Dass Amtsträger mehr Kritik aushalten müssen, bedeutet nicht, dass sie in einem strafrechtsfreien Raum stehen, in dem Beschimpfungen sanktionslos bleiben. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wiederholt klargestellt, dass Meinungsfreiheit die reine Schmähkritik nicht umfasst. Und Legal Tech im Ehrschutzbereich ist nicht per se verwerflich — gerade Frauen, Journalisten und ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die unter Hetze leiden, profitieren von professioneller Unterstützung, die sie sich einzeln nicht leisten könnten.
Nur trifft das alles den Kern nicht. Nicht der Ehrschutz an sich ist das Problem. Das Problem ist die Kombination aus Sonderrecht, Skalierung und Machtasymmetrie, die entsteht, wenn genau diese drei Elemente an der Spitze des Staates zusammenwirken. Eine kommunale Oberbürgermeisterin, die ein Anzeigenkartell gegen Morddrohungen aufbaut, ist rechtsstaatlich etwas anderes als ein Oppositionsführer, der fünftausend Zuspitzungen von Netzkommentatoren mit Strafrecht ahndet.
Wer das Strafrecht mit industriellen Methoden an Amtsträger andocken lässt, produziert nicht Schutz. Er produziert Chilling Effect. Die Verdoppelung der § 188-Verfahren von 2.598 im Jahr 2023 auf 4.792 im Jahr 2025 — so die Polizeiliche Kriminalstatistik — ist kein Erfolg der Prävention. Sie ist das Symptom eines Systems, das die eigenen Dämpfungen verloren hat.
Sechs Akteure, sechs Rechnungen
Wer in diesem Vorgang gewinnt und wer verliert — eine nüchterne Inventur.
Politische Amtsträger
Von Merz bis Klöckner, von Habeck bis Bär — eine wachsende Gruppe von Spitzenpolitikern nutzt skalierte Verfolgung gegen Netzkritiker.
Legal-Tech-Anbieter
So Done und ähnliche Unternehmen. Geschäftsmodell: KI-Monitoring plus anwaltliche Verfolgung plus Erfolgsbeteiligung.
Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte
Sie entscheiden über Anklage, Durchsuchung, Strafbefehl. Die Verdoppelung der § 188-Verfahren belastet sie, ohne dass Ressourcen mitwüchsen.
Betroffene Bürger
Rentnerinnen, Aktivisten, Handwerker, Angestellte. Meistens Einzelne ohne Anwalt, oft ohne juristische Vorbildung.
Die Anwaltschaft
Die Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph hat den Großteil der Merz-Strafanträge unterschrieben. Der Berufsstand als Ganzes steht vor der Frage, wie weit diese Verschmelzung mit Unternehmensinteressen gehen darf.
Die demokratische Öffentlichkeit
Am Ende steht nicht ein Fall. Am Ende steht ein Bild, das die Öffentlichkeit von ihrer politischen Klasse hat.
Sechs Ansätze, die das System korrigieren
Keine AfD-Forderung nach Streichung des § 188 StGB — die wäre falsch und wurde am 29. Januar 2026 zu Recht mit 440:133 Stimmen abgelehnt. Sondern sechs präzise Eingriffe, die das System entgiften, ohne den Ehrschutz zu entkernen.
Es wäre Punkt II: die Unterbindung der anwaltlichen Erfolgsbeteiligung bei § 188-Strafverfahren. Nicht weil die anderen Punkte weniger wichtig wären — sie sind alle notwendig. Sondern weil diese ökonomische Verflechtung die Wurzel des Problems ist. Solange ein Unternehmen an jedem Strafverfahren mitverdient, lässt sich die Skalierung nicht eindämmen. Nimmt man den wirtschaftlichen Anreiz heraus, normalisiert sich der Ehrschutz wieder auf das, was er ursprünglich war: individueller Rechtsschutz, kein Geschäftsmodell.
Häufige Fragen
Gesetze und Vorschriften
- § 188 StGB — Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (i.d.F. vom 22. November 2021)
- § 185 StGB — Beleidigung (Grundtatbestand)
- § 194 StGB — Strafantrag (bei Beleidigung)
- § 102 StPO — Durchsuchung beim Verdächtigen
- § 49b BRAO — Vergütung des Rechtsanwalts (Verbot von Erfolgshonoraren)
Bundestagsdokumente
- BT-Drs. 21/3901 — Beschlussempfehlung Rechtsausschuss: Ablehnung der Streichung des § 188 StGB (28.01.2026)
- Namentliche Abstimmung Bundestag — 29.01.2026: 440 Nein, 133 Ja zum Streichungsantrag (AfD-Gesetzentwurf BT-Drs. 21/652)
- Bundestag-Textarchiv zur Abstimmung (29.01.2026)
Medienrecherchen und Berichterstattung
- WELT am Sonntag: „Hunderte Strafanträge — Merz‘ ausuferndes Agieren in eigener Sache“ (07.12.2025)
- netzpolitik.org, Markus Reuter: „Beleidigter Bundeskanzler — Wie viel ‚Arschloch‘ darfs denn sein?“ (10.12.2025)
- t-online: „Durchgreifen gegen Kritik — Merz stellt Hunderte Strafanträge wegen Beleidigung“ (07.12.2025)
- Tagesspiegel: „Als ‚kleiner Nazi‘ und ‚drecks Suffkopf‘ beschimpft“ (08.12.2025)
Referenzfälle (Hausdurchsuchungen)
- Staatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung 45/2024 — Durchsuchung wegen „Schwachkopf-PROFESSIONAL“-Meme (Habeck, 12.11.2024)
- Legal Tribune Online, analytischer Hintergrund zur Hausdurchsuchung im Fall Habeck
- Grundrechte-Report 2025 — Beitrag zur Hausdurchsuchung Habeck
- LG Hamburg, „Pimmelgate“-Beschluss 2021 — Hausdurchsuchung gegen Kritiker von Innensenator Andy Grote für rechtswidrig erklärt
Statistiken und Zahlen
- Polizeiliche Kriminalstatistik: § 188-StGB-Ermittlungsverfahren 2023 (2.598) / 2024 (4.439) / 2025 (4.792) — Verdoppelung binnen zwei Jahren
- Bundesregierung: Über 170 Kontaktaufnahmen von Polizei/Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Beleidigungen des Kanzlers seit Amtsantritt
Unternehmensangaben So Done
- SO DONE GmbH — Eigendarstellung des Geschäftsmodells: KI-Monitoring, anwaltliche Prüfung, Erfolgsbeteiligung 50/50
- So Done — Was wir tun: Ablaufbeschreibung von Monitoring bis Eintreibung
Rechtswissenschaftliche Diskussion
- KriPoZ: Diskussion des AfD-Antrags zur Abschaffung des § 188 StGB mit differenzierten Gegenargumenten (Juli 2025)



