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Schweden galt als das Vorzeigeland der bargeldlosen Gesellschaft. Heute schickt das Verteidigungsministerium Broschüren in jeden Haushalt mit der Bitte, wieder Bargeld vorzuhalten. China zeigt mit dem digitalen Yuan, wie elegant sich Zahlungsverkehr und Verhaltenssteuerung verschmelzen lassen. Der Eurogesetzgeber stimmt im Mai 2026 über den digitalen Euro ab. Mehr als 1.600 Änderungsanträge liegen vor. Höchste Zeit, eine Münze in die Hand zu nehmen — und sich anzuschauen, was wir verlieren würden, wenn sie verschwindet.

Die letzte freie Münze — iambwkasper.de
Mein Blick · Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft

Die letzte freie Münze

Schweden galt als das Vorzeigeland der bargeldlosen Gesellschaft. Heute schickt das Verteidigungsministerium Broschüren in jeden Haushalt mit der Bitte, wieder Bargeld vorzuhalten. China zeigt mit dem digitalen Yuan, wie elegant sich Zahlungsverkehr und Verhaltenssteuerung verschmelzen lassen. Der Eurogesetzgeber stimmt im Mai 2026 über den digitalen Euro ab. Mehr als 1.600 Änderungsanträge liegen vor. Höchste Zeit, eine Münze in die Hand zu nehmen — und sich anzuschauen, was wir verlieren würden, wenn sie verschwindet.

Björn W. Kasper 26. April 2026 12 Min. Lesezeit
Mein Blick – Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft
Mein Blick · Kolumne zu Politik, Staat und Gesellschaft

Es war Ende April 2025, ein gewöhnlicher Werktag in Madrid. Ein paar Stromschwankungen, ein technischer Defekt im südspanischen Netz, dann fiel das Land aus. Ampeln dunkel, Aufzüge stehen, Mobilfunk weg, Bezahlterminals tot. Wer bar zahlen konnte, kaufte ein. Wer nur die Karte hatte, stand vor verschlossenen Kassen. Spanien ist eines der digitalsten Länder Europas. Es brauchte einen halben Tag Stromausfall, um zu zeigen, was das im Zweifel heißt: nichts.

Ich gestehe vorab eine Position. Ich bin Verfechter des Bargelds. Nicht aus nostalgischer Anhänglichkeit an den 50-Euro-Schein, sondern aus rechtsstaatlicher Überzeugung. Geld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern eine politische Konstellation. Und Bargeld ist die einzige Form von Geld, die der Bürger ohne Mittler verwenden kann, ohne Server, ohne Konto, ohne Spur. Wer das aufgibt, verschiebt nicht nur eine Bezahltechnologie. Er verschiebt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Die Debatte um den digitalen Euro wird so geführt, als sei sie eine Frage von Bequemlichkeit und Innovationsfähigkeit. Sie ist es nicht. Sie ist eine Frage von Macht und Privatsphäre. Schweden hat den Weg vorgegangen und kehrt zurück. China zeigt, wohin er endgültig führt, wenn niemand bremst. Bargeld ist nicht das Relikt einer analogen Vergangenheit, das wir nostalgisch betrauern. Es ist eine Resilienzschicht des Rechtsstaats, die wir gerade erst zu schätzen lernen — wenn sie gefährdet wird.

Was wir gerade beobachten können

Die schwedische Reichsbank, die älteste Zentralbank der Welt, hat im Frühjahr 2025 ihre Position grundlegend revidiert. Bis dahin galt das Land als Pionier der bargeldlosen Gesellschaft. 2010 wurden noch 40 Prozent aller Einkäufe bar abgewickelt. 2025 sind es weniger als 10 Prozent. Filialnetze wurden ausgedünnt, Bargeldautomaten abgebaut, Geschäfte stellten Schilder auf: nur Karte, keine Kontanter. Die Riksbank hat diesen Weg nicht nur begleitet, sondern befördert. Bis zu jenem Moment, in dem sie ihn stoppte.

Im Jahresbericht 2024 forderte die Riksbank eine Kehrtwende. Bargeld müsse in Schweden wieder eine garantierte Rolle spielen. Begründung: nationale Sicherheit, Cyberangriffe, Krisenresilienz, finanzielle Inklusion. Das schwedische Verteidigungsministerium hat eine Broschüre an alle Haushalte verschickt, in der zur Bevorratung von Bargeld geraten wird. Konkret 1.000 schwedische Kronen pro Erwachsenem, etwa 90 Euro, als Einwocheneinkauf-Reserve. Riksbank-Chef Erik Thedéen hat zugleich angekündigt, bis Juli 2026 müsse Schweden auch offline mit Karte bezahlen können. Beides Reaktionen auf dieselbe Beobachtung: Eine Wirtschaft, die zu hundert Prozent vom Strom und vom Internet abhängt, ist eine Wirtschaft mit eingebauten Sollbruchstellen.

Norwegen folgt der gleichen Linie. Auch dort fordert die Zentralbank, Bargeld als Notfall-Infrastruktur zu erhalten. Die Schweiz hat im März 2026 in einer Volksabstimmung beschlossen, das Bargeld auf Verfassungsstufe zu verankern. Vier Länder, eine gemeinsame Lehre: Eine bargeldlose Gesellschaft ist verletzbarer, als sie aussieht.

Was am chinesischen Modell wirklich erschreckt

China geht den entgegengesetzten Weg — und er ist instruktiv, gerade weil er offen ausgesprochen wird. Der digitale Yuan, eingeführt seit 2020, ist eine Zentralbankwährung mit zentraler Buchung. Die People’s Bank of China sieht jede Transaktion in Echtzeit. Sie kann Beträge zurückrufen, Gültigkeit befristen, regionale Beschränkungen auferlegen. Die KP-Zeitung Volkszeitung beschreibt das als Vorteil. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat dazu bereits 2020 publiziert, dass für eine Regierung, die Gesichtserkennung und Sozialkreditsysteme einsetzt, die unbegrenzte Einsicht in jede Finanztransaktion „unwiderstehlich“ sei — ein logischer Schritt, der unternommen wird, wenn er möglich ist.

Das chinesische Sozialkreditsystem und der digitale Yuan sind heute noch nicht offiziell verschmolzen. Die Infrastruktur dafür existiert. Wer in einer chinesischen Pilotregion mit dem e-CNY zahlt, hinterlässt einen Datensatz, der nicht beim Geschäft endet, sondern bei der staatlichen Buchung. Daraus lassen sich Verhaltensmuster ableiten, Ausgabenstrukturen, persönliche Vorlieben. Was sich daraus machen lässt, hängt allein vom politischen Willen ab. Der politische Wille in China ist bekannt.

Wer China für ein fernes Beispiel hält, übersieht, dass die technische Architektur dieselbe ist, auf der auch der digitale Euro steht. Der Unterschied liegt nicht im Code. Er liegt im Rechtsstaat, der die Verwendung des Codes begrenzt. Diese Begrenzung ist ein Versprechen, kein Naturgesetz.

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Was an der bisherigen Debatte falsch läuft

Die Debatte um den digitalen Euro wird in Brüssel und Frankfurt vor allem mit zwei Argumenten geführt. Erstens: Souveränität — Europa müsse sich aus der Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsanbietern wie Visa, Mastercard, PayPal lösen. Zweitens: Innovation — der Zahlungsverkehr werde digitaler, und die EZB müsse ein öffentlich-rechtliches Pendant zum privaten Digitalgeld bereitstellen. Beide Argumente sind nicht falsch. Sie sind aber unvollständig.

Das Souveränitätsargument hat einen Subtext, der selten ausgesprochen wird. Es geht nicht nur um Unabhängigkeit von US-Konzernen. Es geht auch um Steuerungsfähigkeit. Eine Zentralbank, die jeden digitalen Euro-Vorgang sieht, hat ein gänzlich neues Instrumentarium. Negative Zinsen ließen sich punktgenau auf Guthaben anwenden, deren Inhaber bekannt sind. Sanktionen ließen sich gegen einzelne Personen vollziehen, ohne dass eine Bank zwischengeschaltet werden müsste. Die Kapitalverkehrskontrolle, die im Notstandsfall heute langwierig administriert werden muss, ließe sich per Knopfdruck aktivieren. Diese Möglichkeiten sind im rechtlichen Rahmen ausdrücklich nicht vorgesehen. Sie sind aber technisch da. Was technisch da ist, wird politisch früher oder später diskutiert.

Das Innovationsargument hat eine Schieflage. Es unterstellt, der digitale Euro sei eine Reaktion auf bestehende Bürgerwünsche. Die Bundesbank hat 2021 in einer eigenen Umfrage festgestellt, dass die Mehrheit der Deutschen den Bedarf nicht sieht. Der Druck, der digitale Euro müsse jetzt kommen, kommt nicht von unten, sondern von oben. EZB-Direktor Cipollone hat das im Februar 2025 deutlich ausgesprochen: Der digitale Euro sei eine „strategische Notwendigkeit“. Strategische Notwendigkeiten, die der Bürger nicht selbst formuliert, brauchen besondere demokratische Legitimation. Genau diese Legitimation ist bislang nicht erkennbar.

Warum die Beruhigungsformeln nicht reichen

EZB und Bundesbank antworten auf jede Sorge mit drei Standardsätzen. Erstens: Bargeld bleibe erhalten. Zweitens: Der digitale Euro sei nicht programmierbar. Drittens: Datenschutz sei garantiert, die EZB sehe nur aggregierte Daten. Jeder dieser Sätze ist unter den heute geltenden Bedingungen wahr. Jeder ist aber widerrufbar.

Die Erklärung, Bargeld bleibe erhalten, hängt am politischen Willen, ihn zu erhalten. Schweden zeigt, wie schnell dieser Wille kippen kann, wenn der Pfad einmal eingeschlagen ist. Die Erklärung, der digitale Euro sei nicht programmierbar, gilt für die jetzt vorgesehene Architektur. Bechtel von der DWS, einer der profundesten Fachleute in dieser Frage, hat in jüngsten Interviews darauf hingewiesen, dass „bedingte Zahlungen“ technisch durchaus möglich sein werden. Der Unterschied zwischen einer „bedingten Zahlung“ und einem programmierbaren Euro ist semantisch fein und politisch dünn. Die Erklärung, der Datenschutz sei garantiert, hängt an Vorbehalten der heutigen Verordnung. Verordnungen können geändert werden. Eine technische Infrastruktur, die heute auf Anonymität konfiguriert ist, kann morgen auf Transparenz umgeschaltet werden — ohne dass der Bürger es bemerkt.

Diese drei Punkte sind nicht paranoid. Sie sind ingenieurhaft. Wer eine Schiene baut, die in beide Richtungen befahrbar ist, soll nicht überrascht sein, wenn jemand die Gegenrichtung benutzt. Die Versicherung, dass dies nicht geschehen werde, ist die schwächste Form von Schutz, die ein Rechtsstaat bieten kann. Die stärkste Form ist Architektur, die bestimmte Möglichkeiten gar nicht erst zulässt — und Bargeld ist diese Architektur.

Die Befürworter ernst genommen

Vier Argumente sind redlich vorgetragen und müssen sauber gewogen werden. Erstens: Geldwäschebekämpfung. Bargeld ist anonym, und Anonymität ist eine Voraussetzung für Schwarzgeld, Steuerhinterziehung, Korruption. Das stimmt. Die schwedische Lobbyorganisation „Kontantfritt nu“ argumentierte 2010, zwei von drei Bargeldkronen seien Schwarzgeld. Die Zahl ist polemisch, der Befund nicht völlig falsch. Eine bargeldlose Wirtschaft hat statistisch weniger Schwarzgeld. Aber sie hat dafür einen Preis, der höher ist als der Gewinn: vollständige Transparenz aller Finanzvorgänge gegenüber dem Staat. Das ist kein Tausch, den eine freie Gesellschaft eingehen sollte.

Zweitens: Effizienz. Digitale Zahlungen sind schneller, billiger, einfacher zu verwalten. Stimmt. Sie sind aber auch verletzlicher. Die Effizienzgewinne der bargeldlosen Wirtschaft kalkulieren die Kosten eines Großausfalls nicht ein. Spanien 2025, Estland nach dem russischen Cyberangriff 2007, der Microsoft-CrowdStrike-Vorfall 2024 — jedes dieser Ereignisse hat gezeigt, dass die Effizienzrechnung erst dann ehrlich ist, wenn der Krisenfall mitgerechnet wird.

Drittens: Geldpolitik. Eine Zentralbank kann mit digitalem Geld feinere Steuerung vornehmen, Negativzinsen besser vollziehen, Quantitative Easing direkt an Bürger ausgeben. Das stimmt — und genau dieses Argument ist eines der wenigen, das gegen den digitalen Euro spricht. Wer die Geldpolitik so präzisiert, dass sie individuell wirkt, hat die Trennung zwischen Geldpolitik und Verhaltenssteuerung aufgegeben. Das wäre eine fundamentale Verschiebung im Verhältnis zwischen Notenbank und Bürger.

Viertens: Inklusion. Digitale Zahlungssysteme erlauben Menschen ohne Bankkonto den Zugang zum Zahlungsverkehr. Stimmt — aber der Inklusionseffekt geht in beide Richtungen. Wer kein Smartphone hat, keine digitale Identität, keinen Zugang zur Wallet-App, ist von einer rein digitalen Wirtschaft ausgeschlossen. Die Riksbank hat genau das im Jahresbericht 2024 als Versagensgrund der schwedischen bargeldlosen Strategie identifiziert: Ältere, Menschen mit Behinderung, Migrantinnen, Obdachlose blieben außen vor. Inklusion durch Digitalisierung ist eine Halbwahrheit. Vollständige Inklusion bietet nur ein Zahlungssystem, das mehrere Wege offenhält.

Jedes dieser Argumente ist tragfähig. Keines wiegt den Verlust auf, der mit der Abschaffung oder Marginalisierung des Bargelds verbunden ist. Die Befürworter haben Punkte. Sie haben nicht den Punkt.

Sechs konkrete Lösungen

Wer Kritik übt, muss Vorschläge liefern. Im Folgenden sechs Hebel, die im rechtlichen Rahmen Deutschlands und der EU umsetzbar sind. Sie zielen darauf, Bargeld als gleichwertige Zahlungsoption zu sichern, ohne die Innovation des digitalen Euro zu blockieren.

Was tun?

Sechs Hebel, die präzise genug sind, um morgen in einen parlamentarischen Antrag zu wandern.

I.
Bargeld als Grundrecht in Artikel 14 Grundgesetz verankern. Was die Schweiz im März 2026 in der Verfassung festgeschrieben hat, sollte auch Deutschland tun. Eine Ergänzung in Artikel 14 GG könnte lauten: „Das Recht, mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in körperlicher Form zu bezahlen, wird gewährleistet.“ Damit wäre Bargeld nicht nur einfaches Recht, sondern verfassungsrechtlich abgesichert. Eine spätere Abschaffung wäre nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich. Das ist die richtige Hürde für eine Frage dieser Tragweite.
II.
Annahmepflicht für Bargeld im Einzelhandel gesetzlich klarstellen. § 14 Bundesbankgesetz erklärt Euro-Banknoten zum „einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel“. In der Praxis lehnen immer mehr Geschäfte Bargeld ab. Das deutsche Recht erlaubt diese Praxis derzeit über die zivilrechtliche Vertragsfreiheit. Eine Klarstellung: Im stationären Einzelhandel ab einer bestimmten Größenklasse — Schwellenwert: 100 Quadratmeter Verkaufsfläche oder 5 Beschäftigte — ist die Annahme von Bargeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Vorgang Pflicht. Unter Strafandrohung wie bei vergleichbaren Vorschriften des Lebensmittelrechts.
III.
Bargeldinfrastruktur als Daseinsvorsorge anerkennen. Geldautomaten, Bankfilialen, Werttransporte sind heute privatwirtschaftlich organisiert. Die Schließung von Filialen und Automaten betrifft besonders ländliche Räume und ältere Menschen. Eine Ergänzung des Bundesbankgesetzes: Die Bundesbank stellt sicher, dass jeder Bürger im Bundesgebiet innerhalb einer Entfernung von höchstens 5 Kilometern Zugang zu einem Geldautomaten hat. Die Finanzierung kann über eine Umlage auf private Banken erfolgen. Vorbild: das Universaldienstleistungsgesetz im Postwesen.
IV.
Holdinglimit für den digitalen Euro hart kodifizieren. Die EZB plant ein Limit, ab dem digitale Euros automatisch auf das Bankkonto übertragen werden — diskutiert wird ein Wert um 3.000 Euro pro Bürger. Dieses Limit muss im Trilog-Ergebnis nicht in einer EZB-Verordnung stehen, sondern in der Eurogruppe-Verordnung selbst — als nicht durch EZB-Beschluss änderbarer Maximalwert. Begründung: Solange das Limit niedrig bleibt, kann der digitale Euro die Geschäftsbanken nicht entleeren und keine massive Bankenflucht in Krisenzeiten auslösen. Genau diese Hürde gegen einen „digitalen Bankrun“ ist eine fundamentale Stabilitätsbedingung.
V.
Offline-Funktionen technisch und rechtlich vorrangig sichern. Die Bundesbank betont die Wichtigkeit von Offline-Zahlungen ohne Netz und Strom. Was technisch möglich ist — verschlüsselte Speicherung auf Karte oder Smartphone, Synchronisation nach Wiederherstellung der Verbindung — muss verbindlich werden, bevor der digitale Euro startet, nicht danach. Eine im Verordnungstext verankerte Pflicht: Vor dem Erstausgabedatum 2029 muss eine Offline-Funktion mit mindestens 150 Euro Volumen pro Tag pro Bürger zur Verfügung stehen. Ohne Offline-Fähigkeit keine Einführung.
VI.
Eine Bargeld-Bevorratungsempfehlung des Bundesinnenministeriums. Was Schweden seit 2024 macht, könnte Deutschland in seine Selbstschutzempfehlungen aufnehmen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat bereits Empfehlungen für Lebensmittel- und Wasservorräte. Eine Ergänzung: 200 Euro pro Erwachsenem in kleinen Stücken als Bargeldreserve, lagern für mindestens eine Woche essenzieller Einkäufe im Krisenfall. Klingt unspektakulär. Wäre aber ein politisches Signal: Bargeld ist Teil der zivilen Verteidigung, nicht ihr Gegenteil.

Wenn ich nur einen dieser sechs Vorschläge durchsetzen könnte, wäre es Punkt I — die Verankerung in Artikel 14 Grundgesetz. Nicht weil die anderen weniger wichtig wären. Sondern weil die einfachen gesetzlichen Lösungen nur so lange tragen, wie der politische Wille zu ihrer Erhaltung trägt. Eine Verfassungsgarantie verschiebt die Beweislast. Wer Bargeld abschaffen will, muss eine verfassungsändernde Mehrheit organisieren — und das ist eine Hürde, die in der politischen Praxis selten überwunden wird. Die Schweiz hat das verstanden. Wir sollten es ihr nachtun, bevor die Diskussion dort angekommen ist, wo wir sie heute noch nicht führen.

Eine Münze in der Hand ist eine kleine, kühle Erinnerung daran, dass nicht jeder Wert in einer Datenbank gespeichert sein muss, um existieren zu dürfen. Das ist ihre Funktion. Das ist ihr Wert. Und das ist der Grund, warum sie verteidigt werden muss.
Zum Mitnehmen · Zitate aus dieser Kolumne
Bargeld ist nicht das Relikt einer analogen Vergangenheit, das wir nostalgisch betrauern. Es ist eine Resilienzschicht des Rechtsstaats, die wir gerade erst zu schätzen lernen — wenn sie gefährdet wird.
Die These
Wer eine Schiene baut, die in beide Richtungen befahrbar ist, soll nicht überrascht sein, wenn jemand die Gegenrichtung benutzt.
Die Diagnose
Die Befürworter haben Punkte. Sie haben nicht den Punkt.
Die Verdichtung
Eine Münze in der Hand ist eine kleine, kühle Erinnerung daran, dass nicht jeder Wert in einer Datenbank gespeichert sein muss, um existieren zu dürfen.
Die Pointe
BK
Über den Autor Björn W. Kasper ist ausgebildeter Jurist und Publizist. Auf iambwkasper.de und im Podcast „Aus der Sicht eines Nachdenklichen“ kommentiert er Politik, Gesellschaft und Recht. Diese Kolumne ist eine persönliche Meinungsäußerung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zum Mitlesen und Weiterdenken
Plant die EZB die Abschaffung des Bargelds?
Nein, ausdrücklich nicht. Bundesbankpräsident Joachim Nagel und EZB-Präsidentin Christine Lagarde haben mehrfach betont, der digitale Euro werde Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Diese Aussage ist gegenwärtig korrekt. Sie hängt jedoch am politischen Willen, sie zu erhalten. Schweden zeigt, wie schnell sich dieser Wille verschieben kann, wenn die digitale Zahlungsinfrastruktur einmal etabliert ist und Bargeld nur noch von Minderheiten genutzt wird. Die Aussage „Bargeld bleibt erhalten“ ist heute ein Versprechen — sie ist keine Verfassungsgarantie. Genau diese Lücke zu schließen, ist Punkt I des Werkzeugkastens.
Wäre der digitale Euro programmierbar?
Nach derzeitigem EZB-Verordnungsvorschlag nicht. EZB und Bundesbank betonen, der digitale Euro werde keine Verfallsdaten, keine geografischen Beschränkungen und keine Verwendungsbeschränkungen kennen. Vorgesehen sind aber sogenannte „bedingte Zahlungen“ — etwa eine Zahlung, die erst bei Lieferung einer Ware ausgelöst wird. Die technische Architektur, die bedingte Zahlungen ermöglicht, ist von einer Architektur, die programmierbares Geld ermöglicht, nicht trennscharf zu unterscheiden. Was technisch da ist, kann politisch reaktiviert werden. Die Sorge, der digitale Euro könne irgendwann programmierbar werden, ist keine Verschwörungstheorie — sie ist eine Frage politischer Vorsorge.
Was bedeutet die Holdinggrenze für den digitalen Euro?
Die EZB plant eine Obergrenze, ab der überschüssige digitale Euro automatisch auf das Bankkonto des Nutzers transferiert werden. Diskutiert wird ein Limit von rund 3.000 Euro pro Bürger. Der Sinn: Geschäftsbanken sollen nicht massenhaft Einlagen verlieren, was ihre Kreditvergabefähigkeit gefährden würde. In Krisenzeiten wäre eine massive Flucht aus Geschäftsbankeinlagen in den digitalen Euro ein „digitaler Bankrun“ mit potenziell verheerenden Folgen für die Finanzstabilität. Deshalb ist die Holdinggrenze nicht nur ein technisches Detail, sondern eine fundamentale Stabilitätsbedingung. Sie sollte gesetzlich verankert sein, nicht nur auf EZB-Verordnungsebene.
Warum ist die schwedische Erfahrung so relevant für Deutschland?
Weil Schweden den Pfad bereits zu Ende gegangen ist, den Deutschland gerade beginnt. Schweden hat in zehn Jahren den Bargeldanteil von 40 auf 10 Prozent gesenkt — und festgestellt, dass die Folgen schwerer wiegen als die Vorteile. Cyberanfälligkeit, Ausschluss älterer Menschen, fehlende Krisenresilienz, Abhängigkeit von wenigen privaten Zahlungsanbietern. Die Riksbank hat als älteste Zentralbank der Welt eine Kehrtwende vollzogen, die nicht ideologisch, sondern empirisch begründet ist. Wer die deutsche Bargelddebatte ernst meint, kann an diesem Befund nicht vorbeigehen. Das Argument lautet nicht: Schweden zurück zum Bargeld, also wir auch. Es lautet: Schweden hat an seiner eigenen Erfahrung gelernt, was wir noch nicht erlebt haben — und wir sollten diese Lehre nicht ein zweites Mal aufzwingen.
Bedeutet die Bargeldverteidigung Ablehnung des technischen Fortschritts?
Nein. Es geht nicht um eine Wahl zwischen Bargeld und digitalem Euro, sondern um den Erhalt einer pluralen Zahlungsstruktur. Karten, Mobile Payment, Echtzeitüberweisung, digitaler Euro — alle diese Instrumente haben ihren Platz. Bargeld soll daneben gesichert werden, nicht an deren Stelle treten. Die Verteidigung des Bargelds ist eine Verteidigung der Wahl. Sie unterstellt nicht, dass digitale Zahlungen schlecht sind — sie unterstellt, dass eine Gesellschaft, die nur eine einzige Form von Geld kennt, in der Krise verletzlicher und gegenüber dem Staat wehrloser ist als eine Gesellschaft mit mehreren parallelen Zahlungsformen. Vielfalt im Zahlungsverkehr ist Resilienz, nicht Rückständigkeit.

Quellen & Primärmaterial

Für eigene Recherche und Nachprüfung

Zentralbanken und Aufsichtsbehörden

  • Sveriges Riksbank, Jahresbericht 2024 zu Massenzahlungssystemen — Kehrtwende der Position zum Bargeld, Forderung nach gesetzlicher Sicherung.
  • Sveriges Riksbank, Pressemitteilung 11.03.2025 zur Bargeld-Empfehlung — 1.000 SEK pro Erwachsenem als Krisenreserve.
  • Schwedisches Verteidigungsministerium, Broschüre „Wenn die Krise oder der Krieg kommt“ — Aufruf zur Bargeldbevorratung an alle Haushalte.
  • Norges Bank, Statements 2024–2025 zur fortgesetzten Bedeutung des Bargelds.
  • Europäische Zentralbank, Mitteilung 30.10.2025 zum Übergang in die nächste Projektphase digitaler Euro. bundesbank.de/eurosystem
  • EZB-Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum digitalen Euro vom 28.06.2023.
  • Deutsche Bundesbank, FAQ zum digitalen Euro, Stand März 2026. bundesbank.de/faq

Gesetzliche Grundlagen

  • Artikel 14 Grundgesetz — Eigentumsgarantie als möglicher Verfassungsanker für Bargeld.
  • § 14 Bundesbankgesetz — Euro-Banknoten als „einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel“.
  • Verordnungsentwurf KOM(2023) 369 — Einführung des digitalen Euro durch die EU-Kommission.
  • Vorschlag der EU-Kommission KOM(2023) 364 — gesetzlicher Rahmen für Bargeld in der Eurozone.
  • Schweizer Bundesverfassung, Volksabstimmung März 2026 zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Bargelds.

Wissenschaftliche und institutionelle Beiträge

  • Konrad-Adenauer-Stiftung, Länderbericht „Chinas Pläne für eine eigene Digitalwährung“ — zur Verschmelzung von Zentralbankwährung und staatlicher Kontrolle.
  • Bundeszentrale für politische Bildung, „Chinas Digitalisierung: Effizienz und Kontrolle durch eigene Technologiestandards“ — zum Sozialkreditsystem und FinTech.
  • Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Bericht zu CBDC-Entwicklung weltweit — 70 Prozent der Zentralbanken arbeiten an digitalen Zentralbankwährungen.
  • Gesellschaft für Informatik, Stellungnahme November 2022: „Digitale Währungen schaffen gläserne Menschen“.
  • Genia Kostka et al. (Freie Universität Berlin), Studien zum chinesischen Sozialkreditsystem.

Medienrecherchen und Fachartikel

  • Das Investment, 30.01.2026: „Digitaler Euro: Banken gegen EZB vor EU-Abstimmung“. dasinvestment.com
  • MoneyToday, 11.03.2026: „Die Rückkehr des Bargelds: Ist in der Schweiz und in Schweden Cash wieder King?“. moneytoday.ch
  • The Guardian, 2024: „Back to cash: life without money in your pocket is not the utopia Sweden hoped“.
  • Euronews / EuroVerify, März 2025: Faktencheck zur skandinavischen Bargeld-Wiederbelebung.
  • nextpit, 12.10.2025: „Schweden überdenkt die Art des bargeldlosen Bezahlens“ — zur geplanten Offline-Funktion bis Juli 2026.

Öffentliche Äußerungen und Verfahrensstand

  • Joachim Nagel, Bundesbankpräsident, Bundesbank Spotlight Berlin 27.01.2026 — Pro-Position zum digitalen Euro mit Bargeld-Annahmepflicht.
  • Piero Cipollone, EZB-Direktoriumsmitglied, Rede vor italienischem Parlamentsausschuss 19.02.2025 — „strategische Notwendigkeit“.
  • Erik Thedéen, Riksbank-Chef, Ankündigung Offline-Zahlung bis Juli 2026.
  • Lars Klingbeil und Friedrich Merz, Werbe-Auftritte Januar 2026 für den digitalen Euro.
  • Alexander Bechtel, DWS / Fraunhofer-Institut, Interview März 2026 zu Programmierbarkeit, Holdinggrenze und Zero-Knowledge-Proofs.
  • Spanischer Stromausfall April 2025 — empirischer Nachweis der Verletzbarkeit reiner Digital-Bezahlsysteme.
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